In Deutschland stehen viele Haushalte vor einer bedeutenden Umstellung, insbesondere die, die eine Gasheizung nutzen. Bereits jetzt müssen sich die Verbraucher mit neuen Regelungen auseinandersetzen, die im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingeführt wurden. Der Vorstoß der Bundesregierung, fossile Brennstoffe zu reduzieren und nachhaltige Energien zu fördern, ist unumgänglich und betrifft über 41 Millionen Haushalte im Land.
Vor diesem Hintergrund ist besonders eine neue Verpflichtung für Besitzer älterer Gasheizungen von Bedeutung. Nach der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung müssen alle Nutzer von Gasheizungen einen Heizungscheck durchführen lassen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Energieverbrauch in Wohngebäuden signifikant zu senken und die Heizungsanlagen effizienter zu gestalten.
Pflichtüberprüfung für Gasheizungen
Die Frist für diesen Heizungscheck nähert sich schnell, denn für viele ist der Stichtag der 15. September 2024. Besonders betroffen sind Wohngebäude mit sechs oder mehr Wohneinheiten. Für größere Wohnanlagen mit mindestens zehn Wohneinheiten ist die Frist sogar schon abgelaufen, was bedeutet, dass die Eigentümer jetzt handeln müssen. Wer die Frist verstreichen lässt, könnte unter Umständen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die Überprüfung selbst wird von „fachkundigen Personen“ durchgeführt, darunter Schornsteinfeger, Heizungsbauer und zertifizierte Energieberater. Diese Experten sind dafür zuständig, die Heizungsanlage auf ihre Effizienz hin zu überprüfen. Dazu gehört, dass sie kontrollieren, ob die technischen Einstellungen stimmen, der hydraulische Abgleich der Heizung notwendig ist und ob die Pumpen im Heizsystem optimiert werden können.
Kosten und Ausnahmen des Heizungschecks
Die Kosten für diesen verpflichtenden Heizungscheck bewegen sich in der Regel zwischen 100 und 150 Euro. Eigentümer sollten jedoch beachten, dass diese Preise variieren können, je nachdem, ob die Prüfung im Rahmen der regulären Wartungsarbeiten erfolgt. Sinnvoll ist es, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, um mögliche Preiserhöhungen oder Engpässe bei den Fachleuten zu vermeiden.
Gibt es jedoch bereits einen aktuellen Heizungscheck, der in den letzten zwei Jahren vor dem 1. Oktober 2022 vorgenommen wurde und bei dem kein Verbesserungsbedarf festgestellt wurde, sind die Verbraucher von dieser neuen Pflicht ausgenommen. Dies gilt ebenfalls für Gebäude, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems verwaltet werden.
Durch die Einführung dieser regelung hat die Bundesregierung das Ziel, nicht nur die Energieversorgung in Deutschland zu sichern, sondern auch die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schrittweise zu reduzieren. Die Überprüfung und gegebenenfalls Optimierung von Heizungsanlagen stellt eine der mittelfristigen Maßnahmen dar, um nachhaltige Lösungen in der Heiztechnologie voranzutreiben. Zudem bietet der persönliche Termin mit einem Experten den Eigentümern die Gelegenheit, individuelle Einsparpotenziale zu diskutieren und gegebenenfalls auch Maßnahmen zur Energieeffizienz zu ergreifen.
Die Diskussion rund um erneuerbare Energien und moderne Heizsysteme ist essenziell für die zukünftige Energieversorgung Deutschlands, und der Heizungscheck ist nur ein kleiner, aber notwendiger Schritt in die richtige Richtung.
– NAG