Am 20. Januar 2025 fand in der Bundesliga ein spannendes Match zwischen dem VfB Stuttgart und dem SC Freiburg statt. Beide Teams lieferten sich einen hartumkämpften Schlagabtausch, der zahlreiche Höhepunkte und packende Szenen bot. Stuttgart musste sich am Ende mit 2:1 geschlagen geben, während Freiburg durch diesen Sieg wichtige Punkte im Abstiegskampf sammeln konnte. Die Zuschauer in der Mercedes-Benz Arena erlebten ein intensives Spiel, das von leidenschaftlichem Einsatz geprägt war.
Die Stuttgarter Mannschaft war bestrebt, die eigene Heimstärke auszuspielen und offensiv Druck aufzubauen. Trotz einiger guter Chancen gelang es ihnen jedoch nicht, in Führung zu gehen. Freiburg hingegen zeigte sich effizient und nutzte seine Möglichkeiten besser. Die Führung für die Breisgauer fiel durch einen Kopfballtreffer, der für Jubel unter den mitgereisten Fans sorgte.
Nachhaltige Auswirkungen auf die Datenschutzrechtsprechung
In einem anderen Zusammenhang hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass TC-Strings personenbezogene Daten verarbeiten. Entwickler von TC-Strings gelten als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). TC-Strings sind Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen, die zur Speicherung von Nutzungszustimmungen und -ablehnungen dienen. Bei der Verwendung von TC-Strings wird ein Cookie auf dem Gerät des Nutzers gespeichert, wodurch eine Identifikation anhand der IP-Adresse und weiterer Daten möglich ist. Dieses Thema wurde durch eine Vorabentscheidung des EuGH aufgeworfen, die sich aus einem Rechtsstreit ergeben hat, welcher dem Gerichtshof vom Appelationshof Brüssel vorgelegt wurde.
Der IAB Europe, ein Verband der digitalen Werbe- und Marketingbranche, hatte das „Transparency and Consent Framework“ entwickelt. Die belgische Datenschutzbehörde hatte jedoch in den Tools von IAB Europe eine Verarbeitung personenbezogener Daten gesehen und ein Bußgeld verhängt. Daraufhin legte IAB Europe Einspruch ein, was zur Vorabentscheidung des EuGH führte. Dieser bestätigte, dass TC-Strings als personenbezogene Daten anzusehen sind und dass IAB Europe in dem Zusammenhang als Verantwortliche gilt. Es bleibt abzuwarten, wie die belgischen Gerichte die Verantwortlichkeit von IAB Europe in diesem noch nicht abgeschlossenen Rechtsstreit prüfen werden.
Diese Entscheidung des EuGH könnte weitreichende Auswirkungen auf die Erfassung und Verarbeitung von Internetnutzer-Daten haben, was insbesondere für alle Unternehmen, die im digitalen Werbemarkt tätig sind, von Bedeutung ist.