Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat kürzlich die jährlichen Statistiken zu Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung und zur Erhebung von Verkehrsdaten für das Jahr 2022 veröffentlicht. Diese Statistiken bieten Einblicke in die Anzahl der nach den §§ 100a, 100b und 100g der Strafprozessordnung (StPO) angeordneten Maßnahmen. Es wird in der Jahresübersicht auch detailliert aufgeführt, aus welchen konkreten Straftaten gemäß § 100a Absatz 2 StPO die Anordnungen resultierten.
Im Jahr 2022 gab es einen Rückgang bei den Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation nach § 100a StPO. Bundesweit wurden in 4.981 Verfahren entsprechende Maßnahmen angeordnet, was einem Rückgang von etwa 3,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Anzahl der Überwachungsanordnungen lag mit 15.451 Anordnungen ca. 10,3 Prozent unter den Zahlen des Vorjahres. Interessanterweise wurden 94 Anordnungen zur Telekommunikationsüberwachung mittels Eingriff in ein informationstechnisches System durchgeführt, wobei der Verdacht von Betäubungsmitteldelikten hauptsächlich die Überwachungsmaßnahmen begründete.
Im Bereich der Online-Durchsuchung gemäß § 100b StPO gab es ebenfalls einen Rückgang im Jahr 2022. In sechs Verfahren wurden entsprechende Maßnahmen angeordnet und durchgeführt, was im Vergleich zu 2021 einen Rückgang von 40 Prozent bedeutet. Die Anzahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen zur Online-Durchsuchung betrug 15 im Jahr 2022, was einem Rückgang von 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Die Statistiken zur Abfrage von Verkehrsdaten gemäß § 100g StPO zeigen, dass im Jahr 2022 in 9.153 Verfahren insgesamt 13.888 Mal entsprechende Maßnahmen angeordnet wurden. Im Vergleich zum Vorjahr gab es einen Anstieg um 8,3 Prozent bei den Erst- und Verlängerungsanordnungen aller Maßnahmen nach § 100g Absatz 1 bis 3 StPO. Zudem stieg die Anzahl der Verfahren im gleichen Zeitraum um 24,8 Prozent von 16.471 auf 20.553.
Erstmals wurden für das Jahr 2022 auch Statistiken zur Abfrage von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten gemäß § 100k StPO veröffentlicht. Insgesamt wurden in 88 Verfahren 104 Maßnahmen nach § 100k Absatz 1 StPO und in sechs Verfahren sieben Maßnahmen nach § 100k Absatz 2 StPO durchgeführt. Diese Statistiken sind auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz abrufbar.