In Engelswies, einem malerischen Ort im Kreis Sigmaringen, gibt es aktuell die Möglichkeit, Grundstücke im Rahmen des Erbbaurechts zu erwerben. Dies ist eine besondere Art der Grundstücksvergabe, bei der das Grundstück selbst im Besitz der Kirche bleibt, während Bauwillige das Recht haben, darauf ein Haus zu errichten. Ein Grundstück wurde bereits für 99 Jahre verpachtet, und die Nachfrage scheint ermutigend, trotz einiger Herausforderungen, die dieses Konzept mit sich bringt.
Friedbert Maier, der zuständige Leiter für Grundstücke und Erbbaurecht der Erzdiözese Freiburg, erklärt, dass der Erbpachtvertrag in der Regel eine Laufzeit von 99 Jahren hat. Während dieser Zeit müssen die Pächter einen Erbbauzins an den Eigentümer zahlen, zusätzlich müssen sie die Erschließungskosten innerhalb der ersten vier Wochen begleichen. Dieses Modell bietet eine interessante Perspektive für junge Familien und Paare, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchten, ohne die hohen Preise für Baugrundstücke zahlen zu müssen.
Berechnung des Erbbauzinses
Die Höhe des Erbbauzinses für Grundstücke in Engelswies liegt zwischen 30.000 und 40.000 Euro für Parzellen von 500 bis 600 Quadratmetern, so Matthias Pagel, der Verwaltungsbeauftragte der Kirchengemeinden im Kreis Sigmaringen. Dies basiert auf dem Bodenwert, wobei die Erbbauzinshöhe in den ersten zwölf Jahren fixiert ist und danach alle sechs Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst wird. Das bedeutet, dass ansteigende Lebenshaltungskosten auch den Erbbauzins beeinflussen.
Ein zusätzlicher Anreiz wartet auf Bauwillige mit Kindern: Der Erbbauzins wird die ersten sieben Jahre reduziert. Das macht die finanzielle Belastung wesentlich erträglicher, mit jährlichen Kosten von etwa 400 bis 600 Euro. Diese Regelung ermöglicht es vielen, die hohen Grundstückspreise zu umgehen und ihre Baupläne in die Tat umzusetzen.
Rechte und Pflichten im Erbbaurecht
Auch wenn das Grundstück im Besitz der Kirche bleibt, haben Erbbauberechtigte viele der Rechte und Pflichten eines vollwertigen Grundstückseigentümers. Sie sind berechtigt, ihr eigenes Gebäude zu errichten und können dieses auch an Dritte verkaufen, die dann den bestehenden Erbbaurechtsvertrag fortführen müssen. Nach Ablauf der 99 Jahre gibt es normalerweise neue Verhandlungen über die Pacht, da die Kirche interessiert ist, das Grundstück erneut zu verpachten.
Sollte keine Einigung über den Erbbauzins erzielt werden können, fällt das Gebäude in den Besitz der Kirche zurück. Doch in diesem Fall ist die Kirche verpflichtet, dem ehemaligen Pächter zwei Drittel des Gebäude-Werts als Entschädigung auszuzahlen. Gelegentlich gab es sogar Fälle, in denen keine Einigung zustande kam, jedoch sind solche Situationen die Ausnahme.
Das Modell des Erbbaurechts ist nicht neu und wird bereits seit Jahrzehnten in verschiedenen Regionen angeboten. Insgesamt existieren im Bereich der Erzdiözese Freiburg etwa 8500 Erbbaurechte. Trotz der gegenwärtig verhaltenen Nachfrage, die eher auf die allgemeine Baukrise und die damit verbundenen hohen Baukosten zurückzuführen ist, bleibt das Erbbaurecht eine attraktive Alternative zum klassischen Grundstückskauf. Hierdurch wird es vielen Menschen erleichtert, ihren Wohntraum zu verwirklichen und in die eigenen vier Wände zu ziehen.