Das Arbeitsgericht Bonn hat die Klage der ehemaligen Professorin Ulrike Guérot gegen ihre Entlassung abgewiesen. Das Gericht wies die Argumentation zurück, die Entscheidung politisch interpretieren zu wollen, sei irreführend. Ulrike Guérot, die bis zum vergangenen Jahr Leiterin der Professur für Europapolitik an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn war, klagte gegen ihre Entlassung aufgrund des Vorwurfs der „Aneignung fremden geistigen Eigentums“. Trotz des öffentlichen Drucks, der sich in Form von Demonstrationen vor dem Gerichtsgebäude zeigte, musste Guérot die Niederlage vor Gericht akzeptieren.
Das Demonstrantengrüppchen am Bonner Kreuzbergweg unterstützte Guérot mit Plakaten, auf denen Slogans wie „Wer schweigt, stimmt zu“ und „Schluss mit Cancel Culture“ zu lesen waren. Diese Unterstützung änderte jedoch nichts an der Entscheidung des Arbeitsgerichts in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Entlassung. Trotz des öffentlichen Interesses und der Solidaritätsbekundungen konnte Guérot nicht erfolgreich gegen die Entlassung vorgehen.
Die Ablehnung der Klage durch das Arbeitsgericht Bonn bestätigte die Rechtmäßigkeit der Entlassung von Ulrike Guérot. Trotz der öffentlichen Unterstützung und des Drucks von Demonstranten konnte Guérot nicht verhindern, dass ihre Klage abgewiesen wurde. Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass selbst öffentlicher Widerstand politisch motivierte Klagen nicht automatisch zum Erfolg führen.
Die Situation um die Entlassung von Ulrike Guérot zeigt, wie auch bekannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mit juristischen Auseinandersetzungen konfrontiert sein können. Der Fall unterstreicht die Bedeutung rechtlicher Prozesse in Arbeitsangelegenheiten und verdeutlicht, dass auch prominenten Personen der Status quo vor Gericht gilt. Trotz emotionaler Unterstützung von Seiten der Öffentlichkeit konnte Guérot die Rechtmäßigkeit ihrer Entlassung nicht aushebeln.