75 Fälle von Drohnenbehinderungen im ersten Halbjahr 2024
In den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 wurden bundesweit 75 Fälle von Drohnenbehinderungen gemeldet, wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) in Langen bei Frankfurt bekannt gab. Dies spiegelt eine ähnliche Anzahl von Vorfällen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wider, in dem insgesamt 151 Behinderungen durch Drohnen verzeichnet wurden.
77 Prozent der gemeldeten Behinderungen ereigneten sich in der Nähe von Flughäfen, wobei der größte deutsche Flughafen in Frankfurt mit zehn Vorfällen an der Spitze stand. Berlin verzeichnete neun, gefolgt von Köln/Bonn mit sieben, sowie Hamburg und Düsseldorf mit sechs bzw. fünf Meldungen.
Die DFS betonte, dass Sichtungen von Drohnen zu erheblichen Störungen im Flugbetrieb führen können, insbesondere in den An- und Abflugbereichen der Flughäfen. Dies kann sogar zur vorübergehenden Einstellung des Flugverkehrs führen, um die Sicherheit der Flüge zu gewährleisten.
Die Flugsicherung warnte davor, dass bereits die Sichtung einer Drohne zu Ablenkungen bei Lotsen und Piloten führen kann, was den regulären Flugverkehr beeinträchtigen könnte. Drohnenflüge in der Nähe von Flughäfen sind strengstens untersagt und werden als krimineller Eingriff in den Luftverkehr betrachtet. Die Strafen für derartige Verstöße können Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.
Es ist dringend erforderlich, dass Drohnenpiloten die geltenden Vorschriften und Sicherheitsrichtlinien einhalten, um die Sicherheit des Flugverkehrs und der Passagiere zu gewährleisten. Die DFS appelliert daher an alle Drohnenbesitzer, Verantwortung zu übernehmen und einen angemessenen Abstand zu Flughäfen einzuhalten, um potenzielle Gefahren zu vermeiden.
– NAG