
In Bonn ist ein Streit um die Vergabe der TV-Rechte für die Bundesliga zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Sender DAZN entbrannt. Dieser Konflikt soll nun vor einem Schiedsgericht zur Klärung gebracht werden. DAZN plant, die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) anzurufen, wie es in den Ausschreibungsunterlagen der DFL für einen Streitfall vorgesehen ist.
In einem Schiedsverfahren benennen die Parteien jeweils einen unparteiischen und unabhängigen Schiedsrichter, die zusammen einen Vorsitzenden Schiedsrichter wählen. Das dreiköpfige Schiedsgericht strebt eine einvernehmliche Beilegung des Streits an, andernfalls fällt es wie ein ordentliches Gericht eine Entscheidung. Ein Schiedsspruch hat die gleiche Wirkung wie ein Urteil und kann nur wegen formeller Verstöße angefochten werden.
Im Vergleich zu Verfahren vor staatlichen Gerichten dauern Schiedsverfahren in der Regel kürzer, da sie nur eine Instanz durchlaufen. Ein vergangener Streit der DFL mit Discovery/Eurosport wegen ausbleibender Zahlungen hatte fast ein halbes Jahr gedauert. Der aktuelle Konflikt entstand, als die DFL das TV-Rechte-Paket B für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 an Sky vergab, obwohl DAZN ein angeblich lukrativeres Angebot vorgelegt hatte.
Die DFL verteidigt die Vergabe an Sky und behauptet, dass die Angebote von DAZN nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprachen und daher nicht berücksichtigt wurden. DAZN wiederum wirft der DFL vor, nicht korrekt über die Vergabebedingungen informiert gewesen zu sein. Die Auseinandersetzung zwischen der DFL und DAZN wird somit vor dem Schiedsgericht weiter ausgetragen, um eine Klärung herbeizuführen.