Der Internet-Sender DAZN hat offiziell die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) eingeschaltet, um den Streit mit der Deutschen Fußball Liga (DFL) zu klären. Dieser Schritt erfolgte nachdem die DFL das TV-Rechte-Paket B für die Bundesliga-Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 an den Pay-TV-Anbieter Sky vergeben hatte. DAZN behauptet, dass die DFL sein lukrativeres Angebot abgelehnt habe, da eine kurzfristig verlangte Bankbürgschaft nicht rechtzeitig beschafft werden konnte.
Der Streit bezüglich der TV-Rechte soll nun vor dem Schiedsgericht juristisch geklärt werden. Die DFL betont, dass die Vergabe des umstrittenen Pakets rechtmäßig an einen anderen Bieter erfolgte und dass die Angebote von DAZN nicht den Ausschreibungsbestimmungen entsprochen haben. Daher seien diese nicht bei der Vergabe berücksichtigt worden. Die DFL weist den Vorwurf zurück, DAZN sei nicht korrekt über die Vergabebedingungen informiert worden.
In einem Schiedsverfahren wählen die Streitparteien jeweils einen unparteiischen Schiedsrichter, die dann gemeinsam einen Vorsitzenden Schiedsrichter benennen. Das dreiköpfige Schiedsgericht zielt darauf ab, eine gütliche Einigung der Streitpunkte herbeizuführen. Sollte dies nicht gelingen, fällt das Schiedsgericht wie ein ordentliches Gericht eine endgültige Entscheidung. Diese Entscheidung ist rechtlich bindend und kann nur aufgrund formeller Verstöße vor ordentlichen Gerichten angefochten werden.
Da ein Schiedsverfahren in der Regel schneller abgeschlossen ist als ein Verfahren vor staatlichen Gerichten, bietet diese Option eine effiziente Möglichkeit zur Konfliktbeilegung. Der vergangene DFL-Streit mit Discovery/Eurosport wegen ausstehender Zahlungen zog sich über fast ein halbes Jahr hin, was die Vorteile eines Schiedsverfahrens unterstreicht.