Autos mit großen Kameras durchqueren erneut die Straßen Deutschlands, wobei sie diesmal nicht im Auftrag von Google Street View, sondern vom US-Technologiekonzern Apple unterwegs sind. Der Zweck dieses Unternehmens ist es, seinen Navigationsdienst Karten und die Funktion „Umsehen“ zu aktualisieren. Zwischen Mitte April und Mitte August werden Aufnahmen im gesamten Bundesgebiet gemacht, darunter auch in Nordrhein-Westfalen.
Dabei sind 54 Kreise und kreisfreie Städte in NRW aufgeführt, in denen die Kameraautos zwischen dem 18. April und dem 15. August unterwegs sein werden, darunter Städte wie Düsseldorf, Köln, Bonn, Krefeld, Duisburg und Mönchengladbach. Auch die Kreise Wesel, Kleve, Viersen, Euskirchen sowie der Rhein-Kreis Neuss und der Rhein-Sieg-Kreis sind auf der Liste vertreten. Es gibt jedoch keine spezifischen Angaben zu den genauen Zeiten und Orten, da diese aufgrund unvorhersehbarer Umstände wie dem Wetter angepasst werden könnten.
In rechtlicher Hinsicht stellt sich die Frage, ob Apple verpflichtet ist, den Bewohnern rechtzeitig mitzuteilen, wann die Kameraautos unterwegs sind, um ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch zu geben. Gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung muss den betroffenen Personen bestimmte Informationen zur Erhebung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. Doch ob die Fotos von Häuserfassaden tatsächlich als personenbezogene Daten betrachtet werden können, bleibt umstritten.
Laut den Landesaufsichtsbehörden sollten Gesichter und Kfz-Kennzeichen automatisch verpixelt werden, und es besteht die Möglichkeit, im Nachhinein Widerspruch einzulegen. Betroffene haben die Chance, ihre Häuserfassaden verpixeln zu lassen, indem sie sich direkt an Apple wenden oder Fragen zum Datenschutzrecht per E-Mail an MapsImageCollection@apple.com richten. Zusätzlich können Anfragen auch an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht gestellt werden, das diese dann an das Datenschutzteam von Apple in Irland weiterleitet.