Der AfD-Fraktionssprecher für Bevölkerungsschutz, Hans-Jürgen Goßner MdL, sieht durch die Verfassungsbeschwerde der Björn-Steiger-Stiftung die Vorwürfe der AfD gegen das neue Rettungsdienstgesetz bestätigt. Goßner hatte bereits vor vier Wochen im Landtag Kritik an dem Gesetzentwurf geäußert und bemängelt, dass weder die Aufsicht über die Organisation und Planung des Rettungsdienstes noch die konkrete Patientenversorgung ausreichend gewährleistet seien. Die Björn-Steiger-Stiftung begründet ihre Beschwerde damit, dass die Zuständigkeiten und Strukturen bei Notfällen nicht ausreichend geklärt seien und nicht internationalen Standards entsprächen. Goßner wünscht dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Erfolg, den die Stiftung mit ihrem Vorstoß verdient habe, da die Bürger einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein funktionierendes Rettungsdienstsystem hätten.
Die Björn-Steiger-Stiftung ist eine gemeinnützige Organisation, die sich für Verbesserungen im Rettungsdienst einsetzt. Sie wurde 1969 von Bernd Steiger gegründet, dessen Sohn Björn bei einem Verkehrsunfall aufgrund mangelnder Erste-Hilfe-Maßnahmen zu spät gerettet wurde. Die Stiftung engagiert sich unter anderem für eine flächendeckende Notrufversorgung, eine schnelle Einsatzkoordination und die Ausbildung von Ersthelfern.
Die Verfassungsbeschwerde der Björn-Steiger-Stiftung wirft auch ein Schlaglicht auf die Diskussion um das neue Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg. Das Gesetz wurde im Landtag verabschiedet und regelt die Organisation und Planung des Rettungsdienstes im Land. Die Kritik der AfD-Fraktion bezieht sich vor allem auf die Effektivität und Aufsicht des Systems. Die Partei argumentiert, dass eine klare Regelung der Zuständigkeiten und Strukturen bei Notfällen essentiell für eine umfassende Patientenversorgung sei.
Eine Tabelle mit Informationen zu den relevanten Fakten könnte die verschiedenen Punkte deutlicher darstellen:
| Thema | Informationen |
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| Beschwerde der Stiftung | Die Björn-Steiger-Stiftung hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg eingereicht. Sie bemängelt unklare Zuständigkeiten und fehlende internationale Standards bei Notfällen. |
| Kritik der AfD-Fraktion | Hans-Jürgen Goßner, Fraktionssprecher für Bevölkerungsschutz der AfD, hatte bereits beim Gesetzesentwurf im Landtag Kritik geäußert. Er moniert die fehlende Aufsicht über die Organisation und Planung des Rettungsdienstes sowie die konkrete Patientenversorgung. |
| Hintergrund zur Stiftung | Die Björn-Steiger-Stiftung wurde 1969 gegründet und setzt sich für Verbesserungen im Rettungsdienst ein. Sie wurde nach dem tödlichen Unfall des Jungen Björn Steiger ins Leben gerufen und engagiert sich für eine flächendeckende Notrufversorgung und die Ausbildung von Ersthelfern. |
| Diskussion um das Gesetz | Das neue Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg regelt die Organisation und Planung des Rettungsdienstes im Land. Die Kritik der AfD bezieht sich auf die Effektivität und Aufsicht des Systems. Die Partei betont die Notwendigkeit einer klaren Regelung der Zuständigkeiten und Strukturen bei Notfällen. |
Dieser Fall sorgt für eine weitere Debatte über die Organisation des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg und zeigt, dass es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wie das System effektiv gestaltet werden kann, um eine bestmögliche Patientenversorgung zu gewährleisten.
Quelle: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg / ots