Mercedes-Verschrottung in Sindelfingen: Besitzer plant Klage gegen Stadt!
Ein Mercedes-Besitzer verklagt die Stadt Sindelfingen, nachdem sein Fahrzeug ohne Vorwarnung verschrottet wurde.

Mercedes-Verschrottung in Sindelfingen: Besitzer plant Klage gegen Stadt!
Andreas Weber, der Besitzer eines 25 Jahre alten Mercedes SL 280, ist fassungslos über die Entscheidung der Stadt Sindelfingen, sein Fahrzeug abzuschleppen und schließlich zu verschrotten. Im September 2024 wurde das Auto in der Talstraße in Maichingen entfernt, während Weber selbst im Urlaub war. Erst im April 2025 erfuhr er von der endgültigen Verschrottung seines geliebten Fahrzeugs, was ihn nach eigenen Angaben wie in einem „falschen Film“ fühlen ließ. Infolgedessen plant er, die Stadt auf Schadensersatz zu verklagen, wie die Stuttgarter Nachrichten berichten.
Das Fahrzeug war auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt, als der städtische Vollzugsdienst aufgrund eines ausgelaufenen Öls die Notwendigkeit sah, den Mercedes abzuschleppen. Dieses Öl wurde als Umwelt- und Sicherheitsrisiko eingestuft. Zum Zeitpunkt des Abschleppens hatte das Auto ein britisches Kennzeichen, was die Identifizierung von Weber als Halter erschwerte. Laut Angaben von auto motor und sport erhielt Weber nach dem Abschleppen eine Rechnung über etwa 1.000 Euro für die Standkosten beim Abschleppunternehmen.
Rechtliche Aspekte des Abschleppens
Das Abschleppen von Fahrzeugen unterliegt in Deutschland strengen rechtlichen Vorgaben. Teilnehmer haben laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Rechte und Pflichten. Generell müssen Fahrzeughalter darüber informiert werden, wenn ihr Auto abgeschleppt wird. Dies kann durch das Ordnungsamt oder die Polizei geschehen. In diesem Fall wurde Weber jedoch nur mit den Konsequenzen konfrontiert, ohne zuvor über das Abschleppen informiert worden zu sein.
Ein Gutachten, das im Januar 2025 erstellt wurde, stellte fest, dass das Auto keinen wirtschaftlichen Restwert mehr hatte. Dies trug zur Entscheidung der Stadt bei, das Fahrzeug zu verschrotten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Abschleppen sind klar: Kosten für ein rechtmäßiges Abschleppen trägt in der Regel der Fahrzeughalter, es sei denn, das Vorgehen war unrechtmäßig.
Zukunft der rechtlichen Auseinandersetzung
Ob Andreas Weber seine rechtlichen Ansprüche durchsetzen kann, bleibt abzuwarten. Solche Fälle können kompliziert sein und erfordern oft rechtlichen Beistand, um unrechtmäßige Kosten zu vermeiden. Unklar ist, ob Weber rechtliche Schritte gegen die Stadt einleiten wird, da diese laut eigener Verwaltung für die Abschlepp- und Folgekosten aufkommen muss.
Die Situation wirft Fragen darüber auf, wie mit ähnlichen Fällen zukünftig umgegangen wird und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Rechte der Fahrzeughalter besser zu schützen. Es bleibt spannend zu beobachten, ob und in welcher Form Andreas Weber tatsächlich seine Ansprüche geltend machen wird.