Steinheim plant Grundsteuer C: Kommt jetzt der Baudruck?

Steinheim plant die Einführung der Grundsteuer C ab 2026, um unbebaute Grundstücke besser zu nutzen und Wohnraum zu schaffen.
Steinheim plant die Einführung der Grundsteuer C ab 2026, um unbebaute Grundstücke besser zu nutzen und Wohnraum zu schaffen. (Symbolbild/MS)

Steinheim plant Grundsteuer C: Kommt jetzt der Baudruck?

Steinheim, Deutschland - Die Gemeinde Steinheim im Kreis Ludwigsburg bereitet die Einführung der Grundsteuer C vor. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Baudruck auf unbebaute Grundstücke zu erhöhen. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte zur Implementierung dieser Steuer für das Jahr 2026 zu erarbeiten, wie Marbacher Zeitung berichtet.

Aktuell erheben in Baden-Württemberg nur drei Kommunen einen Aufschlag für brach liegende Bauplätze: Tübingen, Wendlingen und Merdingen. Steinheim könnte sich dieser Gruppe anschließen und damit einen Anreiz zur Bebauung von ungenutztem Bauland schaffen.

Grundsteuer C und ihre Hintergründe

Die Grundsteuer C wurde in Deutschland ursprünglich 1960 als Baulandsteuer eingeführt, jedoch nach zwei Jahren wieder abgeschafft. Am 1. Januar 2025 wird sie im Rahmen einer Grundsteuerreform neu eingeführt. Diese Reform basiert auf dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes von 2019 und erlaubt es Kommunen, die Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke zu erheben, wie Kommunal.de erklärt.

Das Ziel der Grundsteuer C ist die Verbesserung der Baulandmobilisierung und die Schaffung von Wohnraum. Durch eine höhere Besteuerung sollen Spekulationen mit Grundstücken unattraktiver gemacht und so Anreize für Bauvorhaben geschaffen werden. Diese Steuer richtet sich an Grundstücke, die aufgrund ihrer Lage, Form und Größe sofort bebaut werden können.

Regelungen und Voraussetzungen

Die Einführung der Grundsteuer C ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Kommunen müssen einen erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten nachweisen und die Lage der baureifen Grundstücke öffentlich bekanntgeben. Diese Regelungen sind im § 25 Abs. 5 des Grundsteuergesetzes festgelegt.

Die Grundsteuer C wird somit zu einer wichtigen Einnahmequelle für die Kommunen, da sie zur Finanzierung von Schulen, Kindergärten und weiteren Infrastrukturprojekten beiträgt. Andere Bundesländer, wie Niedersachsen und Hamburg, planen ebenfalls die Einführung dieser Steuer ab dem 1. Januar 2025, wobei spezifische Details in den kommenden Jahren veröffentlicht werden sollen.

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OrtSteinheim, Deutschland
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