Grünkraut senkt Tempolimits: Lärmschutz für Anwohner im Fokus!

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Grünkraut setzt neue Tempolimits zur Lärmminderung entlang der B32 um. Betroffene Anwohner und Maßnahmen im Lärmaktionsplan.

Grünkraut setzt neue Tempolimits zur Lärmminderung entlang der B32 um. Betroffene Anwohner und Maßnahmen im Lärmaktionsplan.
Grünkraut setzt neue Tempolimits zur Lärmminderung entlang der B32 um. Betroffene Anwohner und Maßnahmen im Lärmaktionsplan.

Grünkraut senkt Tempolimits: Lärmschutz für Anwohner im Fokus!

In der Gemeinde Grünkraut tritt eine neue Phase des Lärmaktionsplans in Kraft, die durch den Gemeinderatsbeschluss in der Sitzung im Mai 2025 ermöglicht wurde. Dieser Schritt richtet sich an die Anwohner entlang der stark befahrenen Bundesstraße 32, welche durch die Gemeinde führt und eine erhebliche Lärmbelastung verursacht. Die neuen Tempolimits gelten aus Lärmschutzgründen und wurden mit drei Gegenstimmen beschlossen, wie die Schwäbische Zeitung berichtet.

Die festgelegten Tempolimits gelten in mehreren Abschnitten: Entlang der B 32 wird ganztags eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h eingeführt, beginnend mit der bestehenden Tempo 50-Beschränkung bis Weiler Bechenried. Weitere Abschnitte sind für eine Tempogrenze von 70 km/h vorgesehen, die sowohl aus Lärmschutz- als auch aus verkehrlichen Gründen festgelegt wurden. Diese beginnen 100 Meter östlich der Einmündung K 7985 bis zur Höhe des Wohngebäudes Römerweg 313 und 150 Meter östlich der Bebauung Kronhalden 4/1.

Entscheidungsgrundlagen und Gutachten

Die Entscheidung zur Reduktion der Geschwindigkeiten basiert auf einem Gutachten des Freiburger Büros Rapp AG. Dieses Gutachten besagt, dass bereits ein lärmmindernder Fahrbahnbelag verbaut wurde und die Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h ganztags als verhältnismäßig und zielführend bewertet wurde. Eine alternative Lösung, die nur nachts geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h, wurde verworfen, da die Lärmbelastung tagsüber und nachts vergleichbar ist. Der Verlust von 17 Sekunden in der Fahrzeit wurde als hinnehmbar eingestuft.

Hintergrund dieser Maßnahmen ist der Lärmaktionsplan der Europäischen Union, der Lärmminderungsstrategien vorschreibt. Die EU-Richtlinie verlangt eine Kartierung der Lärmquellen und entsprechende Maßnahmen, um die Belastung für die Anwohner zu reduzieren. Der Prozess umfasste auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der lediglich eine Stellungnahme von einer Privatperson während der Offenlage der Pläne eingegangen ist.

Erfahrungen aus anderen Städten

Das Lärmminderungsmanagement in Grünkraut ist nicht einzigartig. Im Rahmen des aktuellen Lärmaktionsplans hat die Stadt Celle, die seit zwei Jahrzehnten als Vorreiter in der Lärmminderung gilt, ähnliche Geschwindigkeitsreduzierungen in ihrem Hauptverkehrsstraßennetz empfohlen. Diese Maßnahmen umfassen umfangreiche Voruntersuchungen, um die Effektivität der Geschwindigkeitsreduzierung hinsichtlich Lärm- und Verkehrsbelastungen zu bewerten. Dabei wurden verschiedene Szenarien simuliert und eine positive Rückmeldung der Anwohner signalisiert eine erfolgreiche Lärmminderung, wie die LUBW darstellt.

In Grünkraut stellt die Einführung dieser neuen Tempolimits einen bedeutenden Schritt in Richtung einer lebenswerteren Gemeinde dar, indem sie dazu beitragen soll, den Lärm für die Anwohner und Passanten entlang der Bundesstraße 32 spürbar zu reduzieren.