Asperg räumt auf: Außengastronomie - Gleiche Gebühren für alle!

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Die Stadt Asperg überdenkt die Gebühren für Außengastronomie in der Fußgängerzone, um faire Bedingungen für alle Wirte zu schaffen.

Die Stadt Asperg überdenkt die Gebühren für Außengastronomie in der Fußgängerzone, um faire Bedingungen für alle Wirte zu schaffen.
Die Stadt Asperg überdenkt die Gebühren für Außengastronomie in der Fußgängerzone, um faire Bedingungen für alle Wirte zu schaffen.

Asperg räumt auf: Außengastronomie - Gleiche Gebühren für alle!

In der Fußgängerzone von Asperg sorgt die Stadtverwaltung für Gesprächsstoff. Bislang waren die Gebühren für die Außengastronomie in dieser zentralen Lage günstiger als in anderen Teilen der Stadt. Doch die Stadt hat diese Regelung neu überdacht, was zu kontroversen Diskussionen geführt hat. Viele Anwohner und auch Wirte äußern Unmut über die vermeintliche Ungerechtigkeit dieser Praxis, da sie diese als unfair empfinden. Die Stadtverwaltung sieht sich nun in der Pflicht, eine gerechte Lösung zu finden, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird. LKZ berichtet.

Die Thematik der Außengastronomie ist nicht nur in Asperg relevant, sondern erfreut sich zunehmend allgemeiner Beliebtheit. Das ganze Jahr über ziehen Outdoor-Sitzgelegenheiten Gäste an, was für viele Gastronomiebetriebe einen wichtigen Einnahmefaktor darstellt. Dabei müssen die Wirte jedoch strenge gesetzliche Vorgaben beachten, die je nach Bundesland und Kommune unterschiedliche Aspekte berücksichtigen. Gastgewerbe Magazin beschreibt die wichtigsten Regelungen.

Gesetzliche Vorgaben für Außengastronomie

Eine der zentralen Vorschriften betrifft den Lärmschutz. Gaststätten müssen sich an das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie an die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) halten. Letztere definiert spezifische Grenzwerte für Lärm in Wohngebieten, wobei die allgemeine Nachtruhe in vielen Fällen ab 22 Uhr beginnt. In Ausnahmefällen, wie in Bremen und Baden-Württemberg, existieren jedoch noch echte Sperrzeiten.

Obwohl die Sperrstunde in den meisten Bundesländern abgeschafft wurde, gibt es für die Außengastronomie spezielle Regelungen. In der Regel orientieren sich diese an der Nachtruhe. Um Tische und Stühle in öffentlichen Bereichen aufzustellen, ist zudem eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, die von den baulichen Gegebenheiten abhängt. Wichtig: Diese Erlaubnis darf die Verkehrssicherheit keinesfalls beeinträchtigen.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Volkssolidarität, welche besagt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Bei mehreren Anfragen nach Außennutzungen sind die städtischen Ämter gefordert, die Anträge entsprechend zu priorisieren. Die Notwendigkeit einer Konzession für die Gaststätten, die alkoholische Getränke ausschenken, ist ebenfalls nicht unerheblich. Diese Konzession erfordert eine Vielzahl an Unterlagen, einschließlich eines polizeilichen Führungszeugnisses, Gewerberegisterauszugs sowie eines Pacht- oder Grundbuchauszugs.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Regelungen zur Außengastronomie in Asperg und darüber hinaus sowohl für Wirte als auch für Anwohner Herausforderungen mit sich bringen. Die Stadtverwaltung hat die Aufgabe, eine faire Lösung zu finden, welche die Interessen aller Seiten berücksichtigt.