Altbacher Bürgermeister erhält über 100.000 Euro Jahresgehalt!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Der Altbacher Gemeinderat hat beschlossen, den neuen Bürgermeister Sebastian Flörchinger ab Januar 2026 mit über 100.000 Euro jährlich zu besolden.

Der Altbacher Gemeinderat hat beschlossen, den neuen Bürgermeister Sebastian Flörchinger ab Januar 2026 mit über 100.000 Euro jährlich zu besolden.
Der Altbacher Gemeinderat hat beschlossen, den neuen Bürgermeister Sebastian Flörchinger ab Januar 2026 mit über 100.000 Euro jährlich zu besolden.

Altbacher Bürgermeister erhält über 100.000 Euro Jahresgehalt!

Der Altbacher Gemeinderat hat eine Entscheidung getroffen, die für Aufsehen sorgt. Ab Januar 2026 wird der neue Bürgermeister Sebastian Flörchinger in die Besoldungsstufe B2 eingruppiert, was bedeutet, dass er ein Gehalt von über 100.000 Euro im Jahr beziehen wird. Diese Entscheidung wurde im Gemeinderat mit einer Mehrheit beschlossen, nachdem der Vorschlag einer niedrigeren Besoldung, die ursprünglich in Stufe A16 (Stufe 10) eingeteilt war, abgelehnt wurde. Der stellvertretende Bürgermeister Mathias Lipp hatte die niedrigere Einstufung mit der einfacheren Verwaltungsstruktur in der etwa 6.000 Einwohner zählenden Gemeinde begründet.

Die Besoldungsstufe B2 bringt ein monatliches Grundgehalt von 9.133,72 Euro mit sich, zu dem eventuell weitere Zahlungen wie Familienzuschläge oder Beihilfen hinzukommen können. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Euchenhofer war der Hauptantragsteller für die höhere Einstufung, die von der SPD unterstützt wurde. Die Unabhängige Wählervereinigung (UWV) stimmte dagegen. Diese Entscheidung steht im Einklang mit Flörchingers Vorgänger Martin Funk, der ebenfalls in Besoldungsstufe B2 eingruppiert war, obwohl dies in Anbetracht der Bevölkerungsgröße der Gemeinde nicht die gängige Praxis darstellt.

Kontext der Beamtenbesoldung

Die Besoldung von Beamten, wie sie im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) definiert ist, unterliegt unterschiedlichen Regelungen und kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Die Besoldung unterscheidet sich dabei signifikant von den Löhnen in anderen Branchen, da sie von bestimmten Sozialabgaben befreit ist und ein spezifisches Alimentationsprinzip verfolgt. Dieses Prinzip, verankert im Art. 33 Absatz 5 des Grundgesetzes, soll die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Beamten sicherstellen und einen Schutz vor Korruption bieten.

Beamte werden in verschiedene Laufbahngruppen eingeteilt, abhängig von ihrer Qualifikation und Erfahrungszeit. So ist die Besoldungsordnung A für die meisten Beamten vorgesehen, während höhere Leitungsfunktionen, wie die des Bürgermeisters, in der Besoldungsordnung B klassifiziert sind. Hierfür gelten spezifische Besoldungstabellen, die auf den jeweiligen Dienstherrn ausgerichtet sind. Für detaillierte Informationen zur Besoldung finden interessierte Bürger interaktive Besoldungstabellen und Rechner, die auf den Webseiten der Beamtenbesoldung sowie des Kommunalforums verfügbar sind.

Die Entscheidung des Altbacher Gemeinderats, Flörchinger in die Besoldungsgruppe B2 einzugruppieren, könnte auch zukünftige Diskussionen über die Angemessenheit von Beamtengehältern in vergleichbaren Gemeinden anstoßen. Ob derartige Besoldungsstufen in Anbetracht der Verwaltungsstrukturen und der Gemeindegrößen üblich sein sollten, bleibt auch im Kontext der bundesweiten Bestimmungen und Anregungen zur Beamtenbesoldung ein relevantes Thema.