Hund auf Eheleute gehetzt: Streit auf Feldweg eskaliert in Rothenburg!
Im Streit zwischen einem Hundehalter und einem Ehepaar in Rothenburg ob der Tauber eskalierte die Situation – Ermittlungen laufen.

Hund auf Eheleute gehetzt: Streit auf Feldweg eskaliert in Rothenburg!
Ein spannender Vorfall ereignete sich auf einem Feldweg bei Rothenburg ob der Tauber im Landkreis Ansbach. Am 18. Oktober 2025 war eine 37-jährige Frau unterwegs, um ihrem Ehemann, der auf dem Feld arbeitete, Essen zu bringen. Dies führte jedoch zu einem handfesten Konflikt mit einem 66-jährigen Mann, der mit seinem Hund unterwegs war.
Der Feldweg war für den allgemeinen Verkehr gesperrt, was der 66-Jährige als Anlass nahm, die Frau anzuhalten. Er beschuldigte sie, unberechtigt zu fahren und führte damit eine Auseinandersetzung herbei. Der Mann beleidigte die 37-Jährige und ließ seinen Hund an das Auto springen, was zu einem Schaden an dem Fahrzeug führte. Diese Eskalation war nur der Anfang eines intensiven Konflikts.
Der Konflikt eskaliert
Nachdem die Frau und der 66-Jährige sich verbal gestritten hatten, folgte ihr Ehemann dem Mann, als dieser davonging. Der ältere Mann versuchte daraufhin, seinen Hund auf den Ehemann zu hetzen und trat ihn in einem weiteren Angriff, wobei er auch weitere Beleidigungen aussprach, als der Hund nicht reagierte. Diese bedrohliche Situation führte zu Ermittlungen gegen den 66-Jährigen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung, was die Ernsthaftigkeit des Vorfalls unterstreicht.
Der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung durch Hunde ist dabei nicht zu unterschätzen. Hundehalter haben die Verantwortung, ihre Tiere sicher zu führen. In diesem Fall könnte der Halter des Hundes wegen der Aggressivität seines Tieres und einer möglichen Sorgfaltspflichtverletzung belangt werden. Diese Aspekte können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
Zukünftige rechtliche Schritte
Die Ermittlungen könnten sich als komplex gestalten, insbesondere wenn man die rechtlichen Rahmenbedingungen für Hundehalter betrachtet. In typischen Szenarien sind die Verantwortlichkeiten klar, wenn ein Hund nicht angeleint ist oder aggressives Verhalten gezeigt wird, ohne dass rechtzeitig eingegriffen wird. Zudem bleibt die Frage der zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen im Raum. Der Halter könnte in diesem Fall auch durch eine Hundehaftpflichtversicherung Unterstützung suchen, um zivilrechtliche Ansprüche zu klären.
Für den 66-Jährigen könnte eine umfassende Verteidigungsstrategie entscheidend sein, unter anderem die Prüfung der Sorgfaltspflicht sowie das Mitverschulden des Geschädigten. Fachanwälte für Strafrecht raten zudem, alle Beweise wie Zeugenaussagen und Gutachten zur Entkräftung der Vorwürfe zu nutzen.