Bodenrichtwerte 2025: Stabilität trotz Preis-Schwankungen in Ludwigsburg!
Erfahren Sie mehr über die aktuellen Bodenrichtwerte in Remseck am Neckar und deren Bedeutung für Immobilienkäufe und -finanzierungen.

Bodenrichtwerte 2025: Stabilität trotz Preis-Schwankungen in Ludwigsburg!
Der Gutachterausschuss für Ludwigsburg, Remseck und Freiberg am Neckar hat die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2025 bekanntgegeben. Diese Werte sind von entscheidender Bedeutung für Immobiliengutachten, Finanzierungen, Erbangelegenheiten und steuerliche Rückfragen. Laut ludwigsburg24.com zeigen die neuen Richtwerte eine gewisse Stabilität, da viele Preise konstant blieben, während einige Werte leicht anstiegen und andere sanken. Besonders auffällig sind die Schwankungen der Immobilienpreise, die im Jahr 2023, insbesondere bei älteren und sanierungsbedürftigen Gebäuden, einen Abwärtstrend verzeichnet haben.
Die Marktentwicklung hat seit Mitte 2024 eine Wende genommen. In vielen Regionen sind nun wieder steigende Preise zu beobachten, teilweise auf dem Niveau von 2022. Trotz der Zinswende und steigender Baukosten blieben die Bodenpreise stabil. Für die Grundsteuer gelten weiterhin die Bodenrichtwerte des Jahres 2022. Die Erhebung der Bodenrichtwerte erfolgt durch den Gutachterausschuss, der sich dabei auf tatsächliche Kauffälle aus notariellen Verträgen stützt.
Ergebnisse und Methodik der Wertfestlegung
In Ludwigsburg, Remseck und Freiberg wurden rund 250 Bodenrichtwertzonen gebildet, für die jeweils ein durchschnittlicher Lagewert vorliegt. Diese Werte sind auf der Website der Stadt Ludwigsburg sowie im landesweiten Portal BORIS BW einsehbar. Die Erhebung der Bodenrichtwerte orientiert sich an gezahlten Kaufpreisen für Bauland und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen, wie auch gag.niedersachsen.de feststellt.
Der Bodenrichtwert bezeichnet den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für Grundstücke mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen, berechnet pro Quadratmeter Grundstücksfläche eines Richtwertgrundstücks. Die Darstellung dieser Werte ist in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt. Abweichungen von einem Bodenrichtwertgrundstück, etwa durch speziellen Erschließungszustand oder Lage, führen zu Variationen im Verkehrswert. Einige Gutachterausschüsse haben dafür Anpassungsfaktoren ermittelt und veröffentlicht, um eine genauere Wertermittlung zu ermöglichen.
Die Bodenrichtwerte stehen interessierten Nutzern zur Verfügung und können über eingehende Ortsabfragen abgerufen werden. Nutzer haben die Möglichkeit, Grundstücke durch Eingabe von Ortsnamen, Gemeinde, Straße sowie Hausnummer oder Flurstückskennzeichen auszuwählen. Die offiziellen Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte können zudem ausgedruckt werden, inklusive einer Legende gemäß der Bodenrichtwertrichtlinie.