Mentos für richtig Parkende: Verkehrssicherheit kreativ gefördert!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Am 21. Juni 2025 belohnt die ZV KVS korrekt parkende Autofahrer in 80 Kommunen der Oberpfalz mit Süßigkeiten zur Förderung der Verkehrssicherheit.

Am 21. Juni 2025 belohnt die ZV KVS korrekt parkende Autofahrer in 80 Kommunen der Oberpfalz mit Süßigkeiten zur Förderung der Verkehrssicherheit.
Am 21. Juni 2025 belohnt die ZV KVS korrekt parkende Autofahrer in 80 Kommunen der Oberpfalz mit Süßigkeiten zur Förderung der Verkehrssicherheit.

Mentos für richtig Parkende: Verkehrssicherheit kreativ gefördert!

In der Oberpfalz wird am 21. Juni, anlässlich des Tags der Verkehrssicherheit, eine besondere Aktion gestartet, die Autofahrer für korrektes Parkverhalten belohnt. Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz (ZV KVS) organisiert die Verteilung von Süßigkeiten an Autofahrer, die sich an die Parkregeln halten. Über 80 Kommunen in Oberpfalz, Niederbayern, Mittel- und Oberfranken beteiligen sich an dieser Initiative. Die Autofahrer erhalten dabei eine Dankeschön-Karte, auf der fruchtige Kaubonbons als Belohnung angeboten werden. Simone Reinhardt, die Geschäftsführerin des ZV KVS, hebt hervor, dass das Hauptziel darin besteht, positives Parkverhalten zu fördern, anstatt sich lediglich auf die Bestrafung von Falschparkern zu konzentrieren.

Diese Aktion hat ihren Ursprung in einer ähnlichen Initiative, die bereits seit neun Jahren vor Weihnachten durchgeführt wird, bei der Schoko-Nikoläuse verteilt werden. In diesem Jahr werden über 5.000 kleine Überraschungen in den beteiligten Gemeinden ausgegeben. Die durchweg positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung zeigen, dass viele Menschen die Wertschätzung für korrektes Parken schätzen. Dennoch bleibt das Problem des Falschparkens ernst. Falsch geparkte Fahrzeuge blockieren nicht nur Rettungswege, sondern gefährden auch Fußgänger, insbesondere Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen.

Klare Handlungsanweisungen für Falschparker

Um das Falschparken effizient zu bekämpfen, hat das Verkehrsministerium im Frühjahr 2020 den sogenannten „Falschparkererlass“ veröffentlicht. Dieser Erlass ist Teil der StVO-Novelle und zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit signifikant zu verbessern. Zielgruppen sind vor allem Geh- und Radwege, Kreuzungsbereiche und Querungen, die häufig von Falschparkern beeinträchtigt werden. An den zuständigen Behörden wird die klare Anweisung gegeben, die Sanktionsmöglichkeiten konsequent zu nutzen und die Handlungsspielräume zur Ahndung von Falschparken voll auszuschöpfen.

Das Bußgeld für das Parken auf Geh- und Radwegen beträgt 55 Euro, während die Kosten bei Behinderung auf bis zu 100 Euro steigen können. Bei vorsätzlichem Handeln verdoppeln sich die Regelsätze. Zudem können Wiederholungstäter verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen, und es kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Abschleppmaßnahmen sind erlaubt, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Falschparken gefährdet wird.

Verantwortung der Kommunen

Die Verantwortung für die Überwachung der parkenden Fahrzeuge liegt bei den Bußgeldbehörden und den Gemeinden. Insbesondere an Brennpunkten, wie Schulwegen oder vielbefahrenen Kreuzungen, ist eine verstärkte Kontrolle notwendig. Pauschale Toleranzregelungen sind nicht rechtens und müssen beendet werden, fordert der ADFC. Die konsequente Anwendung der bestehenden Vorschriften soll dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr nachhaltig zu erhöhen und somit sowohl Fußgänger als auch Radfahrer zu schützen.

Die Initiative in der Oberpfalz und die Regelungen des Falschparkererlasses zeigen klar, wie wichtig eine bewusste Verkehrssicherheit ist und wie durch die Förderung des richtigen Parkverhaltens das Miteinander im Straßenverkehr positiv beeinflusst werden kann.