Insolvenzdrama: Kunde darf seinen Audi R8 trotz Kauf nicht fahren!
Im Insolvenzverfahren des Autohauses Enes in Salach klagt Rechtsanwalt Kulisch gegen Verzögerungen der CreditPlus AG.

Insolvenzdrama: Kunde darf seinen Audi R8 trotz Kauf nicht fahren!
Das Verfahren um das insolvente Autohaus Enes in Salach zieht sich in die Länge. Mündliche Verhandlungen fanden kürzlich vor dem Landgericht Stuttgart statt, wo die beklagte Bank CreditPlus AG im Fokus steht. Diese hatte finanzielle Mittel bereitgestellt, um die Fahrzeuge des Autohauses vorzufinanzieren. Rechtsanwalt Marijan Kulisch, der einen Mandanten aus Südhessen vertritt, beklagt eine Verzögerungstaktik seitens der Bank, die den Zugang zu wichtigen Dokumenten, in diesem Fall dem Fahrzeugbrief, verwehrt.
Der Mandant hatte im November 2024 ein Audi R8 Coupe für fast 80.000 Euro erworben, kann dieses jedoch aufgrund des fehlenden Fahrzeugbriefs nicht nutzen. Kulisch, der auf eine zügige Klärung gehofft hatte, sieht sich nun mit der Realität konfrontiert, dass nach der Insolvenz des Autohauses und den Zahlungsproblemen aus den Fahrzeugverkäufen die Situation komplexer geworden ist. Viele Kunden, wie auch Kulischs Mandant, haben für ihre Fahrzeuge bereits bezahlt, können sie jedoch nicht zulassen, da die Banken die Papiere nicht herausgeben.
Rechtsstreit und Eigentumsübertragung
Im Rechtsstreit beruft sich Kulisch auf den Rahmenkreditvertrag (RKV) zwischen dem Autohaus und der CreditPlus AG, der es dem Autohaus erlaubte, die Eigentumsübertragung an die Käufer vorzunehmen. Banken behalten Fahrzeugbriefe als Sicherheit, wenn sie die Vorfinanzierung für den Autohausankauf übernehmen. Der Anwalt der Bank, Arnold Oppermann, weist jedoch darauf hin, dass der Verkauf des Fahrzeugs unter Wert nicht ordnungsgemäß gewesen sei. Kulisch kontert, dass der Käufer den Kaufpreis bereits überwiesen hat, ohne im Besitz des Fahrzeugbriefs zu sein.
Ein weiterer strittiger Punkt ist die Behauptung von Oppermann, dass der Käufer, informiert über den unter Wert verkauften Audi, nicht gutgläubig erworben habe. Kulisch hingegen betont, dass der Käufer im Kaufvertrag mit Schäden am Sportwagen konfrontiert wurde, was erneut ins Protokoll aufgenommen wurde. Seine Argumentation stützt er auf Paragraf 366 HGB, der den gutgläubigen Erwerb im Handelsrecht regelt. Er empfiehlt anderen betroffenen Käufern, sich ebenfalls auf diese Rechtsnorm zu berufen, um Diskussionen um den Eigentumserwerb zu klären.
Auswirkungen der Insolvenz
Die Probleme, die den Kauf und die Zulassung der Fahrzeuge betreffen, sind in der Branche weit verbreitet. Trotz der bereits eingeleiteten Zivilverfahren zwischen Kunden und Bank oder dem Insolvenzverwalter bleibt ungewiss, wie schnell eine Lösung gefunden werden kann. Kulisch hat den Eindruck, dass das Gericht seiner Argumentation folgen könnte, was jedoch nicht die spezifischen Herausforderungen für Käufer löst, die auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind.
In einem weiteren Kontext kommt es immer wieder zu Fragen über die finanziellen Möglichkeiten der Käufer in Insolvenzfällen. Anwältin Lisbeth Bechtel rät dazu, offen mit der Bank zu kommunizieren, um die finanzielle Lage darzustellen. Käufer sollten Nachweise über ihre Solvenz und eine klare Übersicht über ihre Einnahmen und Ausgaben zusammenstellen. Bei bereits angemeldeter Insolvenz können sich jedoch erhebliche Schwierigkeiten ergeben, die das Verfahren zusätzlich komplex machen.
Die Situation um das Autohaus in Salach und die damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten wirft ein Licht auf die Herausforderungen, denen sich Käufer bei Insolvenzfällen gegenübersehen. Es bleibt zu hoffen, dass eine zügige Klärung herbeigeführt werden kann, um betroffenen Kunden den Zugriff auf ihre Fahrzeuge zu ermöglichen.