Erbregelung: Bruder vererbt Hof an Partner's Sohn – Schwestern empört!
Erbregelung: Bruder vererbt Hof an Partner's Sohn – Schwestern empört!
Hochdorf, Schweiz - Am 16. Juni 2025 wurde bekannt, dass ein Bruder den elterlichen Hof geerbt hat, während seine drei Schwestern leer ausgingen. Laut Luzerner Zeitung plant der Bruder, diesen Hof per Testament an den Sohn seiner Partnerin zu übergeben. Da er geschieden ist und keine eigenen Nachkommen hat, kann er ohne rechtliche Einschränkungen über seinen Nachlass verfügen.
Gemäß den Regelungen im Erbrecht, speziell im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB), können Erben verlangen, ein landwirtschaftliches Gewerbe zu übernehmen, sofern sie dafür geeignet sind. Das landwirtschaftliche Gewerbe wird dem selbstbewirtschaftenden Erben jedoch zum Ertragswert angerechnet, der in der Regel niedriger ist als der Verkehrswert, wie die Website Rose & Partner erklärt. Eine Mindestgröße von 1 Standardarbeitskraft (SAK) ist Voraussetzung für eine solche Zuweisung.
Rechtliche Regelungen zur Hofübergabe
Die Schwestern erhielten in der Erbteilung nur einen geringen Anteil, was durch die gesetzlichen Erbregelungen bedingt ist. Sollte seit dem Erwerb durch den Bruder weniger als 25 Jahre vergangen sein, haben die Schwestern Anspruch auf einen Gewinnanteil bei einer Veräußerung des landwirtschaftlichen Gewerbes. Dieser Gewinn wird als Differenz zwischen dem Veräußungswert und dem Anrechnungswert abzüglich wertvermehrender Aufwendungen ermittelt.
Bei einem Veräußungswert unter dem Verkehrswert besteht die Möglichkeit einer Aufrechnung, falls der Preisnachlass über 20 Prozent liegt. Zudem haben die Geschwister ein Vorkaufsrecht, wenn der Bruder das Gewerbe vor weniger als 25 Jahren erworben hat. Dieses Vorkaufsrecht gilt auch bei einer unentgeltlichen Übertragung des landwirtschaftlichen Gewerbes, was die rechtliche Situation zusätzlich komplex macht.
Besonderheiten des Landgut-Erbrechts
Das landwirtschaftliche Erbrecht beinhaltet spezielle Vorschriften, die darauf abzielen, die Nachfolge in landwirtschaftlichen Betrieben zu regeln. Diese Regelungen sind besonders wichtig für den Fortbestand rentabler landwirtschaftlicher Betriebe. Beispielsweise gilt, dass bei der Übernahme eines Landguts der Ertragswert angesetzt werden soll, wie es in § 2049 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt ist. Dadurch können die übrigen Miterben benachteiligt werden, da der Ertragswert in der Regel unter dem Verkehrswert liegt.
Um den Ertragswert im konkreten Fall zu bestimmen, ist oftmals ein Wertgutachten eines Sachverständigen erforderlich, da er durch den nachhaltig erzielbaren Reinertrag beeinflusst wird. Die Berücksichtigung dieser Faktoren in den letztwilligen Verfügungen der Hofinhaber ist entscheidend, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Zusammenfassend steht der Bruder in einer strategischen Position, was die zukünftige Gestaltung des Hofes betrifft, während die Schwestern auf die gesetzlichen Regelungen des Erbrechts angewiesen sind, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
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Ort | Hochdorf, Schweiz |
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