Neun Stunden Verhandlung: Wangen verurteilt Bedroher zu neun Monaten!

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Amtsgericht Wangen verurteilt einen Afghanen wegen Körperverletzung und Bedrohung zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung.

Amtsgericht Wangen verurteilt einen Afghanen wegen Körperverletzung und Bedrohung zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung.
Amtsgericht Wangen verurteilt einen Afghanen wegen Körperverletzung und Bedrohung zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung.

Neun Stunden Verhandlung: Wangen verurteilt Bedroher zu neun Monaten!

Am Amtsgericht Wangen wurde ein 37-jähriger afghanischer Mann wegen mehrerer Straftaten verurteilt. Die Verhandlung dauerte insgesamt neun Stunden und beinhaltete zahlreiche Unterbrechungen. Der Angeklagte sah sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert, darunter Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Hausfriedensbruch. Die Anklagebasis umfasste insbesondere einen Vorfall, bei dem der Angeklagte im Herbst 2024 maskierte Bedrohungen gegenüber Zeuginnen aussprach und dabei ein Messer zur Schau stellte sowie gegen seinen eigenen Kopf stieß. Diese Bedrohungssituation führte dazu, dass die Zeuginnen seitdem große Angst haben.

Trotz der Schwere der Vorwürfe erwiesen sich die Aussagen der beiden Zeuginnen als ungenau und teilweise widersprüchlich. Insbesondere konnte der Vorwurf einer angedrohten Vergewaltigung nicht erhärtet werden. In einem weiteren Vorfall, der sich im September 2023 ereignete, zog der Angeklagte einem Zimmernachbarn einen Stuhl über den Kopf, was zu einer Platzwunde führte, die genäht werden musste. Der Angeklagte behauptete in seiner Verteidigung, dass er in diesem Fall aus Notwehr gehandelt habe.

Konflikte im Rathaus und untergetauchter Zeuge

Ein weiterer belastender Vorfall ereignete sich im Rathaus, wo der Angeklagte Hausverbot hatte, jedoch dennoch ein Angestellten bedrohte und versuchte, diese zu schlagen. Ein Dolmetscher konnte den Schlag verhindern. Während der Verhandlung erfuhr das Gericht, dass ein Zeuge, der ebenfalls über einen Vorfall aussagen sollte, untergetaucht ist und möglicherweise in sein Heimatland geflohen ist, da gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung. Der Verteidiger des Angeklagten verweist auf die vielen widersprüchlichen Aussagen der Zeugen und betonte, dass der Angeklagte bereits vier Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte.

Urteil und rechtliche Grundlagen

Das Gericht entschied schließlich und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung, wobei die Zeit in Untersuchungshaft angerechnet wurde. Juraforum informiert, dass Bedrohungen gemäß § 241 StGB eine strafrechtliche Konsequenz nach sich ziehen können. Auch Drohungen, die jemanden zu bestimmten Handlungen nötigen, können strafbar sein. Die Ermittlungen sowie die rechtliche Beurteilung der Bedrohungen spiegeln die Ernsthaftigkeit und die Gefährdung wider, die von solchen Handlungen ausgehen, und die damit verbundenen Strafen können bei einer Verurteilung Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr umfassen.

Die vorliegende Verhandlung verdeutlicht die Komplexität von Bedrohungen unter rechtlichen Gesichtspunkten. Die Einschätzung der Gefahr und die Ernsthaftigkeit der Drohungen hängen maßgeblich von der Wahrnehmung der bedrohten Personen ab. Dies wird auch durch Fälle unterstrichen, in denen Äußerungen als unbedeutend oder als „prahlerische Redensart“ interpretiert wurden, was die rechtlichen Konsequenzen beeinflussen kann.

Insgesamt zeigt dieser Fall, wie wichtig die genaue Beweisführung und die Bewertung von Zeugenaussagen in Gerichtsverfahren sind, um zu einem gerechten Urteil zu kommen.