Betrunken auf dem Rad: 57-Jähriger stürzt nach Fluchtversuch festgenommen!
In Wangen wurde ein 57-Jähriger mit über 2,5 Promille auf seinem Fahrrad gestoppt. Die Polizei ermittelt wegen Trunkenheit im Verkehr.

Betrunken auf dem Rad: 57-Jähriger stürzt nach Fluchtversuch festgenommen!
Ein ungewöhnlicher Vorfall ereignete sich am Donnerstagabend in Wangen, als ein 57-jähriger Radfahrer von der Polizei angehalten wurde. Der Mann fiel den Beamten auf, weil er ohne Licht im Stadtgebiet unterwegs war. Als die Polizisten ihn kontrollieren wollten, versuchte er, zu Fuß zu flüchten. Dennoch konnten die Beamten ihn festhalten, wobei er aufgrund seines hohen Alkoholpegels zu Boden stürzte. Ein anschließender Alkoholtest ergab alarmierende 2,5 Promille, was zu einer sofortigen Blutprobenabnahme in einer Klinik führte. Der Radfahrer wird nun bei der Staatsanwaltschaft wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angezeigt und durfte seine Fahrt nicht fortsetzen.
Die Promillegrenze für Radfahrer liegt in Deutschland bei 1,6 Promille. Wer diese Grenze überschreitet, macht sich strafbar. Ab diesem Wert gilt man als absolut fahruntüchtig und muss mit klaren rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Strafen reichen von einer Geldstrafe, die etwa 30 Tagessätzen entspricht, bis hin zu zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Bei der Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es keine Führerscheinentzug, was das Risiko einer Anzeige jedoch nicht mindert. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann dennoch angeordnet werden, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass der Betroffene erneut alkoholisiert fährt.
Alkoholisierung und ihre Konsequenzen
Die gesetzlichen Regelungen sind klar: Ab einem Alkoholwert von 0,3 Promille können bereits Ausfallerscheinungen zur Strafbarkeit führen, wie zum Beispiel das Fahren in Schlangenlinien oder das Stürzen. Dies verdeutlicht, dass Alkoholkonsum auch beim Fahrradfahren ernsthafte Folgen haben kann. Radfahrer, die unter dem Einfluss von Alkohol stehen, sind sich oft der Gefahren nicht bewusst und riskieren nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer.
Für E-Bikes, die nicht schneller als 25 km/h fahren, gelten die gleichen Vorschriften wie für herkömmliche Fahrräder. Ein E-Bike, das durch einen Motor allein angetrieben wird oder in der Pedelec-Klasse bis 45 km/h eingestuft wird, zählt jedoch als Kraftfahrzeug und unterliegt strikteren Regeln. Junge Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden oder unter 21 Jahren sind, müssen sich an eine 0,0-Promille-Regel halten, was für Radfahrer nicht der Fall ist.
Die Vorfälle mit alkoholisierten Radfahrern zeigen, dass Aufklärung und Prävention dringend notwendig sind. Die Polizei appelliert an alle Radfahrer, verantwortungsbewusst zu handeln und die gesetzlich festgelegten Grenzen ernst zu nehmen, um sich und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.