Gerichtsurteil: Breymaier verliert gegen Bordell-Betreiber Heer!

Gerichtsurteil: Breymaier verliert gegen Bordell-Betreiber Heer!
Stuttgart-Mitte, Deutschland - In einem aufsehenerregenden Rechtsstreit hat das Landgericht Stuttgart zugunsten von John Heer, Betreiber eines Laufhauses in der Stadt, entschieden. Leni Breymaier, eine SPD-Politikerin und ehemalige Bundestagsabgeordnete, wurde in einem Eilverfahren dazu verurteilt, gewisse Äußerungen über Heers Bordell zu unterlassen. Dieses Urteil geht auf eine Diskussion in der Talkrunde „Zur Sache Baden-Württemberg“ zurück, in der Breymaier am 30. November 2022 negative Behauptungen über die Bedienungsweise von Bordellen äußerte.
Breymaier, die häufig als „Schwertgosch“ bezeichnet wird, behauptete in der Sendung, dass Bordelle ohne Menschenhändler und Rockerbanden nicht zu betreiben seien. Diese Äußerungen wurde als unwahr und als Verletzung von Heers Persönlichkeitsrecht eingestuft, was zur Klage führte. Das Stuttgarter Landgericht entschied, dass sie in Zukunft keine unwahren Behauptungen über die Arbeitsbedingungen in Heers Laufhaus aufstellen dürfe, was Breymaier erhebliche rechtliche Konsequenzen einbringen könnte. Bei Zuwiderhandlung droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, wie SWR berichtet.
Politische Kontroversen und rechtliche Auseinandersetzungen
Der Streit wird zusätzlich durch Breymaiers Engagement für ein Sexkaufverbot in Deutschland angestoßen. Sie argumentiert, dass viele Frauen in der Prostitution leiden und häufig nicht krankenversichert sind. Breymaier, die für den Verein „Sisters“ tätig ist, welcher den Ausstieg aus der Prostitution unterstützt, glaubt, dass viele der im Leonhardsviertel tätigen Frauen aus Ländern wie Osteuropa und Afrika stammen. John Heer hingegen widerspricht diesen Aussagen entschieden und betont, dass seine Branche nicht auf Menschenhandel angewiesen sei, wie in einem Artikel von Bild dargelegt wird.
Die Entscheidung des Gerichts führt dazu, dass Breymaier nun nicht nur mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert ist, sondern auch die Gerichtskosten sowie Anwaltskosten Heers in einer Höhe von über 10.000 Euro zu tragen hat. Sie hatte zuvor eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht abgegeben, was ihren Rechtsstreit zusätzlich erschwerte. Momentan prüft sie, ob sie in die nächste Instanz gehen möchte, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Dieser Fall ist Teil einer breiteren Debatte über Prostitution in Deutschland. Im Vorfeld der Kommunalwahl am 9. Juni stehen Änderungen im Bebauungsplan an, die langfristig das Verbot von Prostitution im Stuttgarter Leonhardsviertel zum Ziel haben. Dieser Kontext hebt die Komplexität und die gesellschaftlichen Implikationen der Debatte um Prostitution und ihre Regulierung hervor.
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Ort | Stuttgart-Mitte, Deutschland |
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