Stuttgart feuert Wohnungsbau mit neuem Eisenbahngesetz an!

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Stuttgart begrüßt Änderungen am Eisenbahngesetz, die Wohnraum schaffen und städtebauliche Projekte fördern.

Stuttgart begrüßt Änderungen am Eisenbahngesetz, die Wohnraum schaffen und städtebauliche Projekte fördern.
Stuttgart begrüßt Änderungen am Eisenbahngesetz, die Wohnraum schaffen und städtebauliche Projekte fördern.

Stuttgart feuert Wohnungsbau mit neuem Eisenbahngesetz an!

Am 27. Juni 2025 hat die Stadt Stuttgart eine bedeutende Änderung im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) begrüßt. Diese Neuerung betrifft den § 23 AEG und zielt darauf ab, die städtebauliche Entwicklung in deutschen Städten zu fördern. Ein zentraler Punkt der Regelung ist die Nutzung von nicht mehr benötigten Bahnflächen, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

Die Ausmusterung von Gleisflächen soll städtische Entwicklungen nicht mehr behindern, was konkrete Auswirkungen auf die Planungen für Stuttgart Rosenstein hat. Mit der Anpassung des Gesetzes können nun die Vorhaben vorangetrieben werden, die die Realisierung von bis zu 5.700 Wohnungen für rund 10.000 Menschen ermöglichen. Dies wurde von der Stadt als ein entscheidender Schritt im Hinblick auf die Wohnraumsituation und die städtebauliche Entwicklung gewertet. Der Bundestagsbeschluss stellt somit einen wichtigen Fortschritt dar, da er die Prüfung einer möglichen Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt aufhebt und die Vorbereitungen für die neuen Bauprojekte beschleunigt.

Politischer Kontext und Diskussion

Die Gesetzesänderung war Teil einer intensiven Diskussion im Bundestag, die auf einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zurückgeht. Ziel dieses Antrags war die Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 AEG. Vor der Gesetzesänderung war die Entwidmung von Eisenbahngrundstücken nur möglich, wenn ein „überragendes öffentliches Interesse“ nachgewiesen werden konnte, was zu zahlreichen Ablehnungen von Freistellungsanträgen durch das Eisenbahn-Bundesamt geführt hat. Beispielsweise betraf dies zahlreiche Wohnungsbauprojekte, darunter auch das in Stuttgart angedachte Projekt Rosenstein.

Die Bundesbürger sehen sich zunehmend mit der Notwendigkeit konfrontiert, mehr Wohnraum zu schaffen, da die Bevölkerung in den Städten wachsen wird. Die Senatorin für Mobilität in Berlin, Ute Bonde, weist darauf hin, dass bis zum Jahr 2040 in der Hauptstadt rund 4 Millionen Einwohner erwartet werden. Um dieser Herausforderung zu begegnen, sei es entscheidend, die bestehenden Vorschriften zu überdenken und anzupassen, um Verzögerungen bei wichtigen Bauvorhaben zu vermeiden.

Lokale Reaktionen

In Stuttgart selbst gibt es gemischte Reaktionen auf die Gesetzesänderung. Bürgermeister Peter Pätzold betont, dass die vorherige Verschärfung der Freistellungspraxis wichtige Wohnungsbauprojekte verhindert habe. Im Vertrauen auf die Möglichkeit der Freistellung habe die Stadt Flächen erworben, die nun für neue Projekte genutzt werden könnten. Kritik kam jedoch auch von verschiedenen Seiten, darunter Stimmen aus dem Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 sowie vom Deutschen Mieterbund Baden-Württemberg, die eine Korrektur der Gesetzesänderung fordern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Änderungen im AEG für Stuttgart eine neue Möglichkeit darstellen, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und städtebauliche Projekte aktiv voranzutreiben. Dennoch bleibt abzuwarten, wie schnell die geplanten Vorhaben realisiert werden können und ob weitere politische Diskussionen über die Gesetzgebung nötig sind, bevor konkrete Bautätigkeiten beginnen können.

Die Stadt Stuttgart zeigt sich optimistisch, dass die Änderungen im AEG mit Zustimmung des Bundesrates bald in Kraft treten werden, wodurch die Stadt die geplanten Bauprojekte zügig umsetzen kann. Die Entwicklungen sollen nicht nur der Schaffung von Wohnraum dienen, sondern auch als Vorbild für andere Städte in Deutschland fungieren, die ähnliche Herausforderungen bewältigen müssen.

Weitere Informationen zu den Hintergründen der Debatte liefert bundestag.de und stuttgart.de.