Stuttgart: Mann nach brutalem Bordellübergriff in Haft genommen!

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Ein 34-jähriger Mann wurde in Stuttgart festgenommen, verdächtigt der Vergewaltigung einer 20-Jährigen in einem Bordell.

Ein 34-jähriger Mann wurde in Stuttgart festgenommen, verdächtigt der Vergewaltigung einer 20-Jährigen in einem Bordell.
Ein 34-jähriger Mann wurde in Stuttgart festgenommen, verdächtigt der Vergewaltigung einer 20-Jährigen in einem Bordell.

Stuttgart: Mann nach brutalem Bordellübergriff in Haft genommen!

Am späten Mittwochabend wurde ein 34-jähriger Mann in Stuttgart festgenommen, nachdem er verdächtigt wurde, eine 20-jährige Frau in einem Bordell vergewaltigt zu haben. Laut Bild soll der Verdächtige gegen 22.50 Uhr sexuelle Handlungen mit der Frau vereinbart haben, die in der Folge in eine gefährliche Situation geriet.

Nach den sexuellen Handlungen kam es zu einem Übergriff, bei dem der Mann die Frau würgte, schlug und schließlich vergewaltigte. Die 20-Jährige konnte einen Alarmknopf betätigen, wodurch ein Sicherheitsmitarbeiter eingreifen konnte. Dieser hielt den Täter fest und übergab ihn der Polizei. Die Frau erlitt glücklicherweise nur leichte Verletzungen. Der tatverdächtige Mann ist eritreischer Staatsbürger und wurde am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl erließ. Seither befindet er sich in einer Justizvollzugsanstalt.

Hintergrund: Der Konflikt in Tigray und die Verantwortung der deutschen Justiz

In einem anderen Kontext wenden sich acht Überlebende des Konflikts in Tigray, Äthiopien, an die deutsche Bundesanwaltschaft. Diese haben laut ECCHR Strafanzeige gegen zwölf hochrangige äthiopische und eritreische Staats- und Militärbeamte eingelegt. Die Vorwürfe beziehen sich auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wobei ein Fokus auf sexualisierte Gewalt, willkürliche Inhaftierung, Folter und Hunger gelegt wird. Der Konflikt in Tigray, der im November 2020 begann, ist von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen geprägt.

Die Überlebenden, von denen einige in Deutschland leben, hoffen durch diese Anzeige auf die Erlangung von Gerechtigkeit. Bisher wurde ihnen der Zugang erheblicher Rechtsmittel verwehrt. Initiativen wie Legal Action Worldwide (LAW) und internationale Anwaltskanzleien unterstützen diese Klage, die auf dem Weltrechtsprinzip basiert, welches es Staaten ermöglicht, Völkerstraftaten im Ausland zu verfolgen.

Die Klage könnte als erste ihrer Art gelten, sollte sie zu tatsächlichen Ermittlungen führen. Die deutsche Justiz hat das Weltrechtsprinzip bislang erfolgreich in anderen Fällen, etwa in Bezug auf Syrien, Gambia und den Irak, angewandt. Damit zeigt sich ein starkes Engagement für die Aufklärung gravierender Menschenrechtsverletzungen, nicht nur in Deutschland, sondern auch darüber hinaus.