Stichwahl in Münster: So stemmen Sie Ihre Stimme am 28. September!
Am 28. September 2025 finden in Münster die Stichwahlen statt. Alle wahlberechtigten Bürger müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Stichwahl in Münster: So stemmen Sie Ihre Stimme am 28. September!
Heute, am 24. September 2025, rückt die Stichwahl in Münster näher. Das Wahlbüro im Stadthaus 1 ist seit Mittwoch, dem 17. September, geöffnet und wird bis Freitag, den 26. September, für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein. In dieser Zeit können Wahlhelferinnen und -helfer unter www.stadt-muenster.de/wahlen/wahlhelfende gemeldet werden. Die regulären Öffnungszeiten des Wahlbüros sind von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr. Am Freitag, den 26. September, schließt das Büro jedoch bereits um 15 Uhr. Ein zusätzliches Angebot besteht am Samstag, den 20. September, wenn die Öffnungszeiten von 8 bis 16 Uhr sind.
Für alle, die ihren ursprünglichen Wahlschein nicht erhalten oder verloren haben, gibt es die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein am Samstag, den 27. September, von 8 bis 12 Uhr zu beantragen. Am Wahlsonntag, dem 28. September, werden in Münster 189 Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Diese Lokale sind sowohl auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief als auch online über eine interaktive Karte zu finden. Hilfreiche Informationen, um eine reibungslose Wahl zu gewährleisten, sind auf den Webseiten der Stadt zu finden. Bei fehlender Wahlbenachrichtigung reicht ein gültiges Ausweisdokument zur Teilnahme an der Wahl.
Wahlbenachrichtigung und Wählerverzeichnis
Um wählen zu können, müssen die Bürger im Wählerverzeichnis eingetragen sein, was durch den Erhalt einer Wahlbenachrichtigung bestätigt wird. Diese muss jedoch nicht im Wahlraum vorgelegt werden. Wichtig ist, dass beim Wählen ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich ist. Wenn eine Wahlbenachrichtigung nicht erhalten wurde, könnte das auf eine fehlende Eintragung im Wählerverzeichnis hinweisen. In solch einem Fall bleibt die Teilnahme an der Wahl verwehrt, es sei denn, die betroffene Person klärt die Situation vorab mit ihrer Gemeinde.Bundeswahlleiterin empfiehlt, dass sich all jene, die bis zum 21. Tag vor der Wahl, also bis zum 2. Februar 2025, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, an die zuständige Gemeinde wenden sollten, um ihr Wählerverzeichnis einzusehen.
Die rechtlichen Grundlagen für diese Regelungen sind im § 56 BWO festgelegt und gelten für alle Wahlen in Deutschland, sei es auf bundesweiter, landesweiter oder kommunaler Ebene.
Bestimmungen zur Wahlberechtigung
Die Wahlberechtigung in Deutschland ist klar geregelt. Bei Bundestags- und Landtagswahlen müssen die Wähler über 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. In einigen Bundesländern, wie Brandenburg, Bremen und Baden-Württemberg, ist das Wahlalter bei Kommunalwahlen jedoch auf 16 Jahre gesenkt. Wichtig ist auch, dass Wahlberechtigte seit mehr als drei Monaten in Deutschland leben und im Wählerverzeichnis registriert sind. Eine automatische Registrierung erfolgt normalerweise, wenn der Hauptwohnsitz angemeldet wird. In Fällen eines Umzugs kurz vor dem Wahltag ist es ratsam, sich rechtzeitig bei der Gemeinde ins Wählerverzeichnis eintragen zu lassen, um Missverständnisse zu vermeiden.Handbook Germany bietet ebenfalls umfassende Informationen zu den Wahlmodalitäten und Rechten der Wähler an.
Die Bürgerhalle des Historischen Rathauses wird am Wahlabend geöffnet sein, um ab 18 Uhr die Auszählungsergebnisse zu präsentieren. Für weitere Informationen zur kommenden Stichwahl und einen Rückblick auf den Wahlabend vom 14. September wird auf die entsprechenden Angebote der Stadt verwiesen.