Justizversagen in Thüringen: Neonazi-Angriff bleibt ungestraft!

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Zwei Neonazis wurden im Fall eines Angriffs auf Journalisten in Mühlhausen verurteilt, doch das Urteil wurde vom BGH aufgehoben.

Zwei Neonazis wurden im Fall eines Angriffs auf Journalisten in Mühlhausen verurteilt, doch das Urteil wurde vom BGH aufgehoben.
Zwei Neonazis wurden im Fall eines Angriffs auf Journalisten in Mühlhausen verurteilt, doch das Urteil wurde vom BGH aufgehoben.

Justizversagen in Thüringen: Neonazi-Angriff bleibt ungestraft!

Im Fall des Neonazi-Angriffs auf zwei Journalisten in Thüringen im Jahr 2018 stehen die Ermittlungen erneut im Fokus, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) am 13. April 2024 das Urteil des Landgerichts Mühlhausen aufgehoben hat. Der Übergriff, der sich vor dem Haus des damaligen Thüringer NPD-Chefs Thorsten Heise ereignete, führte damals zu schweren Verletzungen der Journalisten aus Göttingen. Diese hatten versucht, ein mutmaßliches Treffen von Neonazis zu beobachten und zu dokumentieren. Die zwei Hauptangeklagten, Gianluca B. und Nordulf H., wurden ursprünglich aufgrund von gefährlicher Körperverletzung zu milden Strafen verurteilt, die jedoch heftig kritisiert wurden.

Der Anwalt der Nebenklage, Sven Adam, bringt seine Besorgnis über das Justizversagen deutlich zum Ausdruck und hat eine Verzögerungsrüge gegen das Landgericht Mühlhausen erhoben. Adam zufolge schützt die Justiz in Mühlhausen Neonazis und reagiere nicht schnell genug auf die berechtigte Kritik des BGH an der Beweiswürdigung. Bei dem Übergriff wurden aggressive Mittel wie Baseballschläger, ein Schraubenschlüssel und ein Messer eingesetzt, was die Forderungen der Staatsanwaltschaft nach einer härteren Bestrafung unterstreicht. Diese hatte schwereren Raub gefordert, doch das Landgericht hatte dem nicht stattgegeben.

Verfahren zieht sich unnötig in die Länge

Bis zum heutigen Tage wurde kein neuer Verhandlungstermin angesetzt, was zu einer weiteren Enttäuschung bei den betroffenen Journalisten führt. Auch der Rechtsanwalt Rasmus Kahlen, der den zweiten Journalisten vertritt, äußert seine Skepsis über die Möglichkeit eines gerechten Urteils nach mittlerweile sieben Jahren Verfahrensdauer. Die Untätigkeit des Landgerichts Mühlhausen verstärkt den Eindruck, dass das Rechtsystem in solchen Fällen versagt, während die entgegengesetzten Parteien, in diesem Fall die Neonazis, relativ ungestraft davonkommen.

Die Urteile, die sowohl Sachbeschädigung als auch gefährliche Körperverletzung beinhalteten, waren für viele Beobachter ein „Skandalurteil“, da sie weit unter den geforderten Maßnahmen lagen und als nicht ausreichend erachtet werden. Die bisherige Handhabung des Verfahrens wird daher nicht nur von den Anwälten, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit als ungenügend betrachtet. Es bleibt die Frage, welche Schritte ergriffen werden müssen, um eine zügige und gerechte Bearbeitung solcher schwerwiegenden Fälle zu gewährleisten.

Der BGH stellte fest, dass die Beweiswürdigung des Landgerichts erhebliche Mängel aufwies, da die Tat nicht als besonders schwerer Raub gewertet wurde. Ein neuer Prozess vor einer anderen Kammer des Landgerichts Mühlhausen ist nun unumgänglich, und Beobachter sind gespannt, ob das neue Verfahren eine faire Beurteilung der Vorfälle gewährleisten kann. MMM sowie n-tv berichten, dass die weitere Verzögerung des Verfahrens einer Entschädigung für die betroffenen Journalisten im Wege steht.