Wetterprognose für Christi Himmelfahrt: Sonne oder Regen im Rems-Murr-Kreis?
Erfahren Sie die Wetterprognose für den Rems-Murr-Kreis am Christi Himmelfahrt, inkl. Temperatur- und Niederschlagsdetails.

Wetterprognose für Christi Himmelfahrt: Sonne oder Regen im Rems-Murr-Kreis?
Am 29. Mai 2025 steht Christi Himmelfahrt vor der Tür, ein Feiertag, der traditionell viele Menschen mit dem Bollerwagen auf Wandertouren lockt. Insbesondere im Rems-Murr-Kreis freuen sich die Ausflügler auf eine frühlingshafte Witterung. Laut ZVW kann es jedoch bereits am Donnerstag bis in die Mittagsstunden landesweit regnen. Für den Feiertag selbst zeigt die Prognose, dass am Morgen und Vormittag gelegentlich Regentropfen fallen können, bevor sich im Laufe des Tages die Sonne durchsetzt und mehrheitlich trockenes Wetter herrscht.
Die Temperaturen werden am Nachmittag zwischen 20 und 21 Grad liegen und es wird sowohl Sonne als auch gelegentliche Bewölkung erwartet. Diese Wetterbedingungen versprechen, dass die Wanderfreunde eine angenehme Zeit im Freien verbringen können.
Ausblick auf die kommenden Tage
Die Wettervorhersage für die darauffolgenden Tage sieht ebenfalls vielversprechend aus. Am Freitag, dem 30. Mai, wird es laut wetterin.de deutlich wärmer, mit Temperaturen von bis zu 28 Grad, gefolgt von einem noch heißeren Samstag, an dem bis zu 30 Grad erreicht werden können. Beide Tage sind ohne Niederschlag und bieten viele Sonnenstunden.
Allerdings sollten die Ausflügler sich auch auf eine mögliche Wetteränderung einstellen. Am Sonntag, dem 1. Juni, besteht die Gefahr von Gewittern, die in der Nacht zum Sonntag zunehmen könnten. Der Sonntag selbst wird voraussichtlich wolkig und kann Schauern und Gewittern mit sich bringen, was die Pläne für Outdooraktivitäten möglicherweise beeinträchtigen könnte.
Aktuelle Wetterlage
Die Ausblicke für die kommende Woche bleiben spannend, da sich die Wettersituation ständig ändern kann. Daher sind die Wanderer gut beraten, die Wetterbedingungen stets im Auge zu behalten, um sicherzustellen, dass ihre Unternehmungen nicht durch unwirtliches Wetter gestört werden.