Mobiler Blitzer in Schorndorf: Jetzt gilt's! Wo die Kontrollen stattfinden

Mobiler Blitzer in Schorndorf: Jetzt gilt's! Wo die Kontrollen stattfinden

L 1151, 73614 Schorndorf, Deutschland - Am heutigen Tag, den 9. Juni 2025, wird in Schorndorf ein mobiler Radarkasten eingesetzt. Der Blitzerstandort wurde am 9.06.2025 um 15:30 Uhr in der L 1151, PLZ 73614, gemeldet. Dabei gilt ein Tempolimit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitskontrollen können im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden und dienen nicht nur der Überwachung, sondern auch der Verkehrssicherheit. Denn Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen einen häufigen Verkehrsverstoß dar und sind laut news.de die Hauptursache für Verkehrsunfälle.

Diese mobilen Blitzer sind auf verschiedenen Ständern oder Stativen montiert und die Polizei nutzt sie flexibel an Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen. Es gibt unterschiedliche Typen von Geschwindigkeitsüberwachungsgeräten, darunter Laser- und Radarmessgeräte sowie Sensor-Messgeräte.

Ziel der Geschwindigkeitsüberwachung

Die Hauptintention der Geschwindigkeitsüberwachung in Deutschland ist die Förderung der Verkehrssicherheit. Regelmäßige Kontrollen sollen die Autofahrer zu regelkonformem Fahren anhalten. Laut bussgeldkatalog.org wurden beispielsweise im Jahr 2013 über 5.000 Autofahrer wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen bestraft. Hierzu zählen nicht nur Bußgelder, sondern in einigen Fällen auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote.

Die Funktionsweise der Radargeräte beruht auf der Weg-Zeit-Berechnung; sie senden ein Signal aus und ermitteln die Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Bei entsprechend hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen wird ein Foto aufgenommen, woraufhin ein Bußgeldbescheid an den Fahrzeughalter versendet wird. Messfehler, etwa durch falsche Platzierungen oder ungenaue Eichung der Geräte, sind jedoch nicht auszuschließen und können einen Einspruch gegen die Bußgelder rechtfertigen.

Toleranzgrenzen und Bußgelder

Die Toleranz bei Geschwindigkeitsmessungen ist ebenfalls von Bedeutung. Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, während bei Überschreitungen über 100 km/h 3 % abgezogen werden. Mobile Radargeräte, wie sie auch in der Schweiz verwendet werden, können hingegen problemlos umgestellt werden und arbeiten oft ohne Personal, um flexibel auf Verkehrssituationen zu reagieren.

Die Erhebung von Geschwindigkeitsübertretungen ist nicht nur auf Deutschland beschränkt: Bußgelder aus dem Ausland, wie etwa von stationären Radaranlagen in Österreich, sind in der Regel zu begleichen.

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OrtL 1151, 73614 Schorndorf, Deutschland
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