Hundesteuer in Castrop-Rauxel: Frist endet bald – So zahlen Sie richtig!

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Hundehalter in Castrop-Rauxel aufgepasst: Frist für die Hundesteuer 2025 endet am 1. Juli. Informationen zur Zahlung und Steuerhöhe hier.

Hundehalter in Castrop-Rauxel aufgepasst: Frist für die Hundesteuer 2025 endet am 1. Juli. Informationen zur Zahlung und Steuerhöhe hier.
Hundehalter in Castrop-Rauxel aufgepasst: Frist für die Hundesteuer 2025 endet am 1. Juli. Informationen zur Zahlung und Steuerhöhe hier.

Hundesteuer in Castrop-Rauxel: Frist endet bald – So zahlen Sie richtig!

Die Anschaffung eines Hundes ist nicht nur eine emotionale Entscheidung, sondern bringt auch erhebliche finanzielle Verpflichtungen mit sich. Futter, Unterbringung, Tierarztkosten und nicht zuletzt die Hundesteuer sind dabei zentrale Punkte, die angehende Hundehalter sorgfältig abwägen sollten. Besonders wichtig ist die rechtzeitige Bezahlung der Hundesteuer, die von jeder Gemeinde individuell festgelegt wird und je nach Rasse und Art des Hundes variiert. Die Stadt Castrop-Rauxel hat kürzlich die Hundehalter daran erinnert, dass die Frist für die Hundesteuer im Jahr 2025 bald abläuft.

Für das laufende Jahr sind die Hundesteuern in Castrop-Rauxel für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember fällig, wobei die Frist am 1. Juli 2025 endet. Bei Versäumnis dieser Frist kann ein Bußgeld drohen. Im Gegensatz zum Vorjahr, in dem Hundehalter durch einen Hundesteuerbescheid erinnert wurden, erfolgt in diesem Jahr keine gesonderte Zahlungsaufforderung. Die Zahlungspflicht ergibt sich aus dem letzten Hundesteuerbescheid des Jahres 2024, der auch für die folgenden Jahre gültig ist.

Höhe der Hundesteuer und Zahlungsmodalitäten

Die jährlichen Gebühren für die Hundesteuer in Castrop-Rauxel sind gestaffelt: 96 Euro für den ersten Hund, 108 Euro für zwei Hunde und 120 Euro pro Hund für drei oder mehr Hunde. Hundehalter, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung beantragen möchten, sollten sich frühzeitig informieren. Die Stadt empfiehlt, die Hundesteuer per Abbuchung vom Konto zu zahlen, um die Frist einzuhalten. Für Hundehalter, die bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, bleibt diese weiterhin gültig.

Alternativ steht es den Haltern frei, die Hundesteuer selbstständig zu überweisen. Dabei ist es wichtig, das Kassenzeichen anzugeben. Überweisungen sollten auf das Konto der Stadt Castrop-Rauxel bei der Sparkasse Vest Recklinghausen erfolgen (IBAN: DE61 4265 0150 0000 0006 04). Diese Informationen sind insbesondere für neue Hundehalter von Bedeutung, da die Steuer fällig wird, sobald ein Hund im Haushalt aufgenommen wird.

Haushaltsdefinition und rechtliche Grundlagen

Ein Hund gilt als im Haushalt aufgenommen, wenn er untergebracht, betreut und versorgt wird, unabhängig vom Eigentümer. Für die Stadt Castrop-Rauxel bedeutet dies, dass auch Mitglieder eines Haushalts, die zu den Kosten des Hundes beitragen, als Hundehalter gelten. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 1997 ist dies auch für volljährige Erwachsene mit eigenem Einkommen, die im gleichen Haushalt leben, zutreffend.

Die rechtzeitige Erledigung der Hundesteuer ist also nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Voraussetzung, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Für weitere Informationen zur Hundesteuer in Castrop-Rauxel empfiehlt sich ein Blick auf die städtische Webseite, die umfassende Informationen und Details zu den notwendigen Schritten bietet. Die entsprechenden Links finden sich leicht erreichbar auf derwesten.de und castrop-rauxel.de.