Mannheim startet durch: Neues Mobilitätsgesetz für grüne Mobilität!
Informieren Sie sich über das neue Landesmobilitätsgesetz in Baden-Württemberg, das am 29. März 2025 in Kraft tritt. Erfahren Sie mehr bei der Informationsveranstaltung am 5. Juni 2025 in Mannheim.

Mannheim startet durch: Neues Mobilitätsgesetz für grüne Mobilität!
Am 29. März 2025 trat das baden-württembergische Landesmobilitätsgesetz (LMG) in Kraft, ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und zur Förderung von klimafreundlichen Verkehrsmitteln. Dies wurde bereits im Koalitionsvertrag von 2021 zwischen der Grünen und der CDU vereinbart. Ziel des LMG ist es, ein faires Miteinander im Verkehr zu stärken und insbesondere die Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Zudem sollen Barrieren im Verkehr abgebaut werden, sodass alle Bevölkerungsgruppen besser angebunden sind. Laut mrn-news.de wird die Straßeninfrastruktur durch intelligente Systeme unterstützt, was die Busse effizienter machen soll.
Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist die Einführung eines Mobilitätspasses, der Bürgerinnen und Bürgern finanzielle Planungssicherheit beim Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs geben soll. Dieser Pass ermöglicht es Kommunen, eine Abgabe für verbesserte ÖPNV-Angebote zu erheben. Im Gegenzug erhalten Bürger ein Mobilitätsguthaben, das sie innerhalb von 12 Monaten für Zeitkarten und Abonnements, einschließlich des Deutschlandtickets, nutzen können.
Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung
Ab dem 31. Juli 2025 haben Verbände und die Allgemeinheit zwei Monate Zeit, um Rückmeldungen zu dem Gesetzentwurf einzubringen. Verkehrsminister Winfried Hermann betont die Dringlichkeit einer Mobilitäts- und Antriebswende, um die Klimaziele zu erreichen. Im Herbst wird das Gesetz, nach Berücksichtigung der Rückmeldungen, im Ministerrat erörtert und anschließend im Landtag behandelt. Laut zukunftsnetzwerk-oepnv.de sind die geplanten Maßnahmen unbedingt notwendig, um den öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) wirksam zu fördern und den Klimaschutz zu unterstützen.
Die Ausgestaltung des Mobilitätspasses sieht zwei Hauptvarianten zur Erhebung der Abgabe vor: entweder als Einwohnerbeitrag, bei dem alle Bürger ab 18 Jahren zahlen, oder als Abgabe nur für Fahrzeughalter. Bei der ersten Variante zahlen diese Bürger und erhalten dafür ein Guthaben für eine ÖPNV-Nutzung. Darüber hinaus können Kommunen entscheiden, ob sie Elektrofahrzeugbesitzer von der Abgabe freistellen.
Funktionen und Herausforderungen des Mobilitätsgesetzes
Die Umsetzung des Mobilitätspasses ist freiwillig und hängt von der erfüllten Qualität des ÖPNV ab. Der Bus- und Radverkehr spielt eine zentrale Rolle in der künftigen Verkehrsplanung, unterstützt durch die Einführung von Radkoordinatoren in allen 44 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs. Diese sollen die Entwicklung eines durchgängigen RadNETZ fördern, um sichere und attraktive Radwege zu schaffen, die nicht an Gemeindegrenzen enden. Auch die digitale Kontrolle des Parkraums durch Scan-Fahrzeuge wird zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen, was vor allem für Städte hilfreich sein könnte, die unter Personalmangel in den Ordnungsbehörden leiden, wie swr.de berichtet.
Obwohl das Mobilitätsgesetz auf breite Zustimmung stößt, gibt es auch kritische Stimmen. So wird das Gesetz von der Opposition, insbesondere von FDP und SPD, als bürokratisch und unnötig kritisiert. Dennoch bleibt abzuwarten, wie die weitere Anhörung und die abschließende Umsetzung verlaufen werden. Die nächste Informationsveranstaltung findet am 05.06.2025 um 19 Uhr im Raum Toulon, Stadthaus N1 in Mannheim statt, bei der Staatssekretärin Elke Zimmer teilnehmen wird. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich zu informieren und zu beteiligen.