Sichere Schifffahrt auf dem Neckar: Flunder und Frosch im Einsatz!

Sichere Schifffahrt auf dem Neckar: Flunder und Frosch im Einsatz!

Oberriexingen, Deutschland - Im Rahmen der Schifffahrtsaktivitäten auf dem Neckar ist die „Flunder“, ein Schiff der Stuttgarter Riverhouse Flotte, besonders hervorzuheben. Es wird nicht nur für Partygesellschaften genutzt, sondern dient auch als Taucherplattform für das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Mit einer Länge von 7,80 Metern und einem Antrieb bestehend aus zwei Motoren mit jeweils 15 Kilowatt, wurde die „Flunder“ im Jahr 2011 in Dienst gestellt. Um ihre Funktionalität zu unterstützen, wird das Schiff „Frosch“ verwendet, das 1968 gebaut wurde und eine Länge von 20,60 Metern aufweist. Das „Frosch“ hat eine Maschinenleistung von 68 Kilowatt und ergänzt die Tauchausrüstung der Verwaltung.

Die zentrale Aufgabe des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts wird von dem Peilschiff „Neckar“ wahrgenommen. Dieses ist bereits seit 1963 im Einsatz und misst 29,76 Meter in der Länge. Mit einer Maschinenleistung von 220 Kilowatt gewährleistet es die Überwachung der Fahrrinne des Neckars. Diese regelmäßigen Messungen sind essenziell, um die Sicherheit und Effizienz der Wasserstraße für die Schifffahrt zu gewährleisten. Es ist unerlässlich, dass immer ausreichend Wasser unter dem Kiel der Schiffe vorhanden ist, um einen ungehinderten Verkehr zu ermöglichen.

Fahrweg und Schifffahrt

Die Bedeutung des Neckars als Wasserstraße ist nicht zu unterschätzen. Binnenschiffe gelten als bevorzugte Beförderungsmittel im Massengüterverkehr, da sie großräumig sind, ein günstiges Verhältnis von Nutzlast zu toter Last bieten und weniger Personal sowie Energie benötigen. In Deutschland können diese Schiffe viele Großstädte und Schwerindustrieanlagen erreichen. Um diese Bedingungen zu sichern, hält die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes eine Fahrrinnentiefe von 2,80 m unter Normalstau vor.

Die Fahrrinne verläuft in der Flussmitte und ist in Schleusenkanälen mindestens 30 m sowie im freien Fluss mindestens 36 m breit. Allerdings ist der Fahrrinnenrand nicht durchgehend gekennzeichnet, was bedeutet, dass Hindernisse je nach örtlichen Gegebenheiten markiert sind. Schiffsführer müssen darauf achten, dass Tonnen etwa 5 m außerhalb der Fahrrinne liegen, und hartes Anhalten kann zu einem Auflaufen führen. Zusätzliche Einsinktiefe muss je nach Geschwindigkeit und Sog durch andere Schiffe berücksichtigt werden.

Die Entscheidung über die Abladetiefe liegt beim Schiffsführer, der die Eigenheiten seines Schiffes, seine Ortskenntnis und die Abflussverhältnisse berücksichtigen muss. Besonders bei Schiffen mit einer Breite von 11 m oder mehr sind Einschränkungen aufgrund von Eckaussteifungen in den Schleusenkammern zu beachten. Für Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren und keine Doppelhüllenschiffe sind, gilt zusätzlich, dass sie einen Sicherheitsabstand von mindestens 20 cm zur Fahrrinnentiefe einhalten müssen.

Es ist zu betonen, dass es im Neckar noch ein weiteres Schiff namens „Neckar“ gibt – einen Tender der Rhein-Klasse, der einst Teil der deutschen Bundesmarine war. Dieses Schiff wurde 1963 in Dienst gestellt, 1989 außer Dienst genommen und schließlich 1993 verschrottet. Wichtig ist, dass zwischen diesem Kriegsschiff und dem Peilschiff der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung kein Zusammenhang besteht.

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OrtOberriexingen, Deutschland
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