Wahlrechtsreform in Hessen: Volksparteien in der Krise!

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Die hessische Wahlrechtsreform sorgt für Diskussionen: Über fünfzehn Parteien im Kommunalparlament, geringe Wahlbeteiligung von Einzelkandidaten.

Die hessische Wahlrechtsreform sorgt für Diskussionen: Über fünfzehn Parteien im Kommunalparlament, geringe Wahlbeteiligung von Einzelkandidaten.
Die hessische Wahlrechtsreform sorgt für Diskussionen: Über fünfzehn Parteien im Kommunalparlament, geringe Wahlbeteiligung von Einzelkandidaten.

Wahlrechtsreform in Hessen: Volksparteien in der Krise!

Am 22. Juni 2025 stehen die Kommunalwahlen in Hessen erneut im Fokus. Im Jahr 2001 wurde das aktuelle Kommunalwahlrecht eingeführt, dessen Auswirkungen mittlerweile über zwei Jahrzehnte zu beobachten sind. Der Slogan der Stadt Frankfurt, „Leute wählen Leute“, reflektiert das Ziel, Wähler dazu zu ermutigen, Einzelkandidaten zu wählen. Trotz dieser Absicht nutzen weniger als die Hälfte der Wähler diese Möglichkeit tatsächlich. Bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2021 gaben lediglich rund 39 Prozent der Wähler einem Einzelkandidaten ihre Stimme.

Ein Problem besteht darin, dass insbesondere in Großstädten viele einzelne Bewerber wenig bekannt sind. Die Wähler tendieren daher dazu, den Listen der etablierten Parteien wie CDU und SPD mehr Vertrauen zu schenken. Die Erosion der klassischen Volksparteien ist deutlich sichtbar: Während sie früher über 30 Prozent der Stimmen erhielten, verzeichneten sie zuletzt nur noch um die 20 Prozent. Dies führt dazu, dass die Anzahl der politischen Kräfte in den Kommunalparlamenten steigt. Vor der Wahlrechtsreform konnte es maximal fünf Fraktionen geben, wohingegen 2001 bereits zehn und 2021 schon 16 Fraktionen im Parlament vertreten waren. Diese Entwicklung ermöglicht es kleineren Gruppierungen, Themen ins Parlament zu bringen, die innerhalb der großen Parteien oft unterrepräsentiert sind.

Änderungen im Wahlrecht und ihre Auswirkungen

Besonders ein Beispiel verdeutlicht die Veränderungen: Gegner des Flughafenausbaus konnten eine stabile Basis von etwa vier Prozent der Wählerstimmen mobilisieren. Das aktuelle Wahlrecht in Hessen ermöglicht es auch Gruppen ohne breite Unterstützung, in die Kommunalvertretungen einzuziehen. In Frankfurt beispielsweise genügen rund 0,5 Prozent der Stimmen, um ein Mandat im größten Kommunalparlament Deutschlands zu erringen.

Diese Zersplitterung der politischen Landschaft kann jedoch die Mehrheitsfindung erschweren und die Qualität der Debatten beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund haben CDU und SPD Änderungen im Verfahren der Mandatszuteilung vorgeschlagen. Diese Vorschläge werden von vielen als wenig überzeugend wahrgenommen. Kritiker fordern bereits seit längerer Zeit eine grundlegende Überarbeitung des Wahlrechts, um den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht zu werden.

Kommune in der Demokratie

Die wichtigsten Aspekte der kommunalen Wahlen in Deutschland sind im Grundgesetz verankert, insbesondere in Artikel 28, Absatz 1. Dieser fordert eine Vertretung des Volkes durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen. Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, was auch die Teilnahme von Freien Wählergemeinschaften an der politischen Willensbildung ermöglicht, trotz der Tatsache, dass sie keine Parteien im traditionellen Sinne sind.

In Deutschland existieren verschiedene Modelle der Kommunalverfassung, wobei die Süddeutsche Bürgermeisterverfassung, die die Direktwahl des Bürgermeisters vorsieht, die dominierende Rolle einnimmt. Die Wähler zeigen dabei oft eine größere Neigung, kleinere Parteien oder Bürgerinitiativen zu unterstützen, was auch die Wahlbeteiligung beeinflusst. Diese ist im Durchschnitt bei kommunalen Wahlen niedriger als bei Landtags- oder Bundestagswahlen und wird von lokalen Themen geprägt.