Unwetterwarnungen aufgehoben: Nur Niedersachsen bleibt betroffen!
Erfahren Sie die aktuellen Wetterwarnungen und agrarmeteorologischen Informationen für Löchgau und Deutschland am 15.06.2025.

Unwetterwarnungen aufgehoben: Nur Niedersachsen bleibt betroffen!
Am 15. Juni 2025 hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) alle bestehenden Unwetterwarnungen vor schweren Gewittern bundesweit aufgehoben. Dies betrifft insbesondere die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Bayern. Dennoch bleibt für Niedersachsen eine Warnung vor starken Gewittern bestehen, die der Warnstufe 2 von 4 zugeordnet ist. Schwere Gewitter entsprechen der Warnstufe 3 von 4, die aktuell nicht mehr für die genannten Bundesländer gilt, wie die Bietigheimer Zeitung berichtet.
Die Aufhebung der Unwetterwarnungen ist eine erleichternde Nachricht für viele Anwohner und landwirtschaftliche Betriebe, die oft stark von Wetterbedingungen abhängig sind. Starke Gewitter können landwirtschaftliche Flächen und die Ernteerträge erheblich beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, auch über die gesundheitlichen Auswirkungen von extremen Wetterereignissen informiert zu sein.
Einfluss auf die Landwirtschaft
Die Abteilung Agrarmeteorologie bietet relevante Informationen zu Gefährdungslagen, die für die Landwirtschaft von Bedeutung sind. In den kommenden Tagen wird die Enthalpie der Luft, welche für Hitzestress bei Geflügel entscheidend ist, eine wichtige Rolle spielen. Bei optimalen Bedingungen kann eine Enthalpie von bis zu 67 kJ/kg in der Außenluft erreicht werden, ohne dass die letale Grenze von 72 kJ/kg in der Stallluft überschritten wird. Maxima der Enthalpie werden täglich auf agrowetter.de tabellarisch dargestellt.
Zusätzlich werden Informationen zu Bodenfrost in Deutschland bereitgestellt. Dies ist besonders relevant, da frostfreie Böden für viele landwirtschaftliche Aktivitäten von großer Bedeutung sind. Karten zeigen, ob der Boden in den obersten Bodenschichten frostfrei ist oder ob mit Bodenfrost zu rechnen ist. Gebiete, in denen der Boden ganztags frostfrei ist, werden hellgrau dargestellt, während zeitweise gefrorene Böden in hell-violett und ganztags gefrorene Böden in dunkel-violett markiert sind.
Regelungen für Pflanzenschutzmittel
Ein weiteres wichtiges Thema sind die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Clomazone-haltige Pflanzenschutzmittel dürfen nur zwischen 18 Uhr und 9 Uhr angewendet werden, vorausgesetzt die Tageshöchsttemperaturen liegen über 20°C. Eine Anwendung ist jedoch nicht erlaubt, wenn die Temperaturen über 25°C steigen. Diese Regelungen gelten vor allem in den Monaten von April bis Oktober, wobei die genauen Zeiträume je nach Wetterlage variieren können.