Hundeverbot auf dem Friedhof: Stadt Kornwestheim erinnert an Regeln
Kornwestheim erinnert an das Hundeverbot auf dem Friedhof, um Ruhe und Respekt während des Trauerns zu gewährleisten.

Hundeverbot auf dem Friedhof: Stadt Kornwestheim erinnert an Regeln
Die Stadtverwaltung Kornwestheim erinnert die Bürgerinnen und Bürger an das bestehende Hundeverbot auf dem Friedhof. Diese Maßnahme dient dazu, den Friedhof als einen Ort der Ruhe, Erinnerung und des stillen Gedenkens zu erhalten. Wie die Stuttgarter Nachrichten berichten, sind Hunde sowie andere Tiere auf dem Friedhofsgelände nicht gestattet. Die Regelungen hierzu sind klar in der Friedhofsordnung festgelegt.
Das Verbot wurde nicht ohne Grund eingeführt. Immer wieder haben sich Bürger über die Mitnahme von Tieren auf den Friedhof und die damit verbundenen Störungen beschwert. Besonders in Momenten des Abschieds oder beim Besuch von Gräbern wird die Situation als unruhig und unangemessen wahrgenommen. Die Stadtverwaltung betont daher die Bedeutung eines respektvollen Umgangs mit diesem besonderen Ort und fordert alle Besucher auf, die geltenden Regelungen zu beachten.
Regeln und Verhaltensvorschriften
Die Friedhofsordnung, die seit dem 1. Februar 2020 in Kraft ist, regelt alle Aspekte des Friedhofsbesuchs. Es ist nicht nur das Mitbringen von Hunden verboten, sondern auch, dass die Würde des Ortes respektiert werden muss. Kinder unter acht Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener den Friedhof betreten. Die Stadtverwaltung hat auch deutlich gemacht, dass gewerbliche Betätigungen auf dem Friedhof nur mit einer Genehmigung erfolgen dürfen.
Die Normen umfassen auch grundlegende Bestattungs Vorschriften. So dürfen Verstorbene nur in Leinendecken, jedoch nicht in Kunstfaser, bestattet werden. Grabstellen werden in verschiedenen Größen angeboten und umfassen sowohl anonyme als auch Wahlgräber. Die Grabmalgestaltung muss der Würde des Ortes entsprechen, und die Genehmigung für Änderungen am Grab ist ebenfalls erforderlich.
Haftung und Ordnungswidrigkeiten
Die Stadt übernimmt Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Verstöße gegen die Friedhofsordnung, wie etwa das unbefugte Betreten, gelten als Ordnungswidrigkeiten und können entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Die Bestattungsgebühren variieren je nach Grabart und Größe und werden einen Monat nach Bekanntgabe zur Zahlung fällig.
Mit diesen klaren Richtlinien möchte die Stadt Kornwestheim einen respektvollen und würdevollen Ort für alle Besucher schaffen und gleichzeitig die Belange der Gemeindemitglieder wahren. Die Stadt hofft, dass durch die verstärkte Kommunikation und die Aufklärung über die Friedhofsordnung alle Besucher ihren Teil dazu beitragen, den Friedhof in entsprechender Weise zu nutzen.