Über 220.000 neue Balkonkraftwerke: Solarboom im ersten Halbjahr!
Bönnigheim: Wachstum bei Balkonkraftwerken und neue Regelungen im Solarstromrecht. Aktuelle Entwicklungen und rechtliche Erleichterungen.

Über 220.000 neue Balkonkraftwerke: Solarboom im ersten Halbjahr!
Im ersten Halbjahr 2025 wurden in Deutschland mehr als 220.000 neue Balkonkraftwerke installiert, was das Wachstum im Bereich der Steckersolargeräte auf dem gleichen Niveau des Vorjahres hält. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, äußerte sich optimistisch und sieht kein relevantes Abflauen der Nachfrage. Vielfalt und Zugänglichkeit der Anlagen machen diese Technologie besonders beliebt. Die anhaltend hohe Nachfrage wird durch verschiedene Faktoren bedingt, darunter rechtliche Erleichterungen, die unter der letzten Bundesregierung beschlossen wurden, sowie gefallene Preisen für die Anlagen. Diese Entwicklungen haben das Interesse an Solarstrom weiter gesteigert, was sich in der kontinuierlichen Zunahme der Installationen widerspiegelt. Bietigheimer Zeitung berichtet von diesen Trends und dem positiven Ausblick.
Um die wachsende Nachfrage nach Solarstrom zu unterstützen, hat der Bundestag eine umfassende Novellierung des Energiewirtschaftsrechts verabschiedet. Diese Gesetzesänderung zielt darauf ab, temporäre Erzeugungsüberschüsse zu vermeiden und positive Signale für Betreiber:innen von Solarstromanlagen zu setzen. Der Bundesverband Solarwirtschaft hat die Zustimmung von Union, SPD und Grünen zur Energierechtsnovelle als bedeutend erachtet, insbesondere vor der Bundestagswahl. Diese Novellierung bringt einige Änderungen mit sich, die insbesondere neue Photovoltaikanlagen betreffen. So erhalten diese Anlagen künftig keine EEG-Vergütung für Strom, der zu Zeiten negativer Börsenstrompreise ins Netz eingespeist wird. Durch diese Regelung wird ein Kompensationsmechanismus ermöglicht, der eine Vergütungszeitraumverlängerung beinhaltet, was den Betreiber:innen wirtschaftliche Vorteile bieten kann. Solarwirtschaft hat detaillierte Informationen zu diesen Änderungen bereitgestellt.
Änderungen für Betreiber von Solarstromanlagen
Die Novellierung enthält mehrere wichtige Änderungen:
- Verlagerung der Solarstromeinspeisung und EEG-Vergütung: Neue Anlagen sind nicht mehr für Strom vergütungsberechtigt, der in Zeiten negativer Preise eingespeist wird, können jedoch von den neuen Regelungen profitieren.
- Installation von intelligenten Messsystemen (iMSys): Die Einführung von iMSys wird beschleunigt, was die Steuerungspflicht für PV-Anlagen über 7 kWp bedeutet.
- Reduzierung der maximalen Einspeiseleistung: Neue Anlagen unterliegen einer Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 %, sofern kein iMSys vorhanden ist.
- Flexiblere Fahrweise von Speichern: Über 80 % der neuen PV-Anlagen werden mit Batteriespeichern geliefert, die flexible Nutzungsmöglichkeiten bieten.
Diese Vorschriften sollen die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Solarenergie steigern, während sie gleichzeitig die Integration in das bestehende Energienetz erleichtern. Mit diesen Maßnahmen wird angestrebt, das Potenzial der Solarenergie noch besser auszuschöpfen und die Energiewende voranzutreiben, die aufgrund steigender Energiepreise und der Notwendigkeit fossile Brennstoffe zu reduzieren an Bedeutung gewinnt.