Walheim wehrt sich: Klage gegen Baugenehmigung sorgt für Aufregung!
Besigheim: Klage der Gemeinde zum Schutz der Planungshoheit nach abgewiesener Baugenehmigung. Aktuelle rechtliche Entwicklungen.

Walheim wehrt sich: Klage gegen Baugenehmigung sorgt für Aufregung!
Die Gemeinde Walheim hat Klage gegen eine Teilgenehmigung für ein Bauvorhaben eingereicht, das zunächst auch vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) abgewiesen wurde. Laut der Bietigheimer Zeitung handelt es sich um ein fundiertes rechtliches Verfahren, das darauf abzielt, die kommunale Planungshoheit zu schützen. Herre, ein Vertreter der Gemeinde, stellte klar, dass die Klage notwendig sei, um die Rechte der Gemeinde zu wahren und gegen die erlassene Teilgenehmigung vorzugehen.
Im Mai 2025 hatten die Richter des VGH die Klage gegen die vorzeitige Zulassung von Baumaßnahmen abgewiesen, was auf die fehlende planungsrechtliche Relevanz zurückzuführen war. Die nun erlassene Teilgenehmigung verändert jedoch die rechtliche Ausgangssituation in dem bereits bedeutend umstrittenen Fall.
Kontext der Klage
Die Diskussion um die kommunale Planungshoheit hat in der Vergangenheit auch andere Gemeinden betroffen. So stellte das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Urteil von 2012 fest, dass die Zulassung des Weiterbaus eines Rohbaus ohne Baugenehmigung gegen die Planungshoheit der Gemeinde Ohmden verstoße. In diesem Fall wurde der Baustopp auf Antrag der Gemeinde angeordnet, nachdem das Landratsamt Esslingen die Genehmigung für den Umbau einer Feldscheune erteilt hatte, ohne dass die Voraussetzungen für eine Genehmigung im Außenbereich vorlagen.
Die zeitlichen Abläufe waren bemerkenswert: Nachdem das Bauvorhaben aufgrund der fast vollständigen Beseitigung der Bausubstanz eingestellt wurde, lehnte die zuständige Behörde eine nachträgliche Genehmigung ab. Die Gemeinde Ohmden ergriff schließlich rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung, die zu einem langwierigen Verfahren führte. Letztendlich bestätigte das Verwaltungsgericht Stuttgart die Probleme in der Planungshoheit und stellte die Ungültigkeit des Ministeriumsbescheides fest.
Insgesamt zeigt der Fall Walheim, dass Auseinandersetzungen um kommunale Planungshoheit nicht nur in Einzelfällen, sondern als generelles Problem im deutschen Baurecht zu betrachten sind. Die Verfahren sind oft langwierig und betreffen zahlreiche Gemeinden, die um ihre Rechte kämpfen müssen.