Wichtige Zollinfos für Sommerreisen: So vermeiden Sie Probleme!

Wichtige Zollbestimmungen für Reisen ab Juli: Souvenirs, Freimengen & Regeln für den Rückweg aus dem Urlaub erklärt.
Wichtige Zollbestimmungen für Reisen ab Juli: Souvenirs, Freimengen & Regeln für den Rückweg aus dem Urlaub erklärt. (Symbolbild/MS)

Wichtige Zollinfos für Sommerreisen: So vermeiden Sie Probleme!

Heilbronn, Deutschland - Am 4. Juli 2025 starten die Sommerferien in Baden-Württemberg, und viele Reisende machen sich auf den Weg in den Urlaub. Doch bevor es in die Ferne geht, sollten Urlauber sich über wichtige Zollbestimmungen informieren. Das Bundesfinanzministerium legt in seiner Online-Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ dar, welche Souvenirs aus dem Ausland mitgebracht werden dürfen und welche Abgabenfreigrenzen gelten.

Für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten spezifische Regelungen: Reisende, die über 17 Jahre alt sind, dürfen folgende Mengen an Tabakwaren mitbringen:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak oder
  • anteilige Zusammenstellung.

Bezüglich alkoholischer Getränke sind die Freimengen wie folgt:

  • 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkohol) oder
  • 2 Liter alkoholische Getränke (max. 22% Alkohol) oder
  • 4 Liter nicht schäumende Weine oder
  • anteilige Zusammenstellung.

Warenwertgrenzen und verbotene Souvenirs

Die Warenwertgrenzen für die Einfuhr sind unterschiedlich: Für Flug- und Seereisende liegt diese bei 300 Euro, für Reisende unter 15 Jahren bei 430 Euro und für andere Reisende bei 175 Euro. Bei der Einfuhr von Waren innerhalb der EU gibt es keine spezifischen Beschränkungen, außer für Genussmittel wie Alkohol und Tabakwaren. Zudem rät der Zoll Eltern, auf Souvenirs aus geschützten Tieren oder Pflanzen zu verzichten, da der Handel mit geschützten Arten streng reglementiert ist.

Marcel Schröder, Pressesprecher des Zolls, empfiehlt, sich vor Reiseantritt gut über die Zollbestimmungen zu informieren, um böse Überraschungen bei der Rückkehr aus dem Urlaub zu vermeiden. Informationen sind nicht nur auf der Website des Zolls zu finden, sondern auch über die zentrale Auskunft des Zolls unter der Telefonnummer +49 228 303-26020 oder per E-Mail an info.privat@zoll.de erreichbar. Weitere nützliche Tipps gibt es ebenfalls auf der App „Sicher reisen“ des Auswärtigen Amts, die Informationen zur aktuellen Lage im Urlaubsland bereitstellt.

Abschließend lässt sich festhalten: Gut informiert und vorbereitet, kann die Urlaubszeit der Entspannung dienen und die Rückkehr aus dem Urlaub bleibt ohne Konflikte mit dem Gesetz. Die vollständigen Informationen zu Reisebestimmungen sind auf der Webseite des Zolls und in dem genannten Online-Material, welches auf den Webseiten news.de und bundesfinanzministerium.de zu finden.

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OrtHeilbronn, Deutschland
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