Zoll entdeckt gefährliche Steuerhehlerei: 295 Vapes in Untertürkheim!
Kontrollen im Main-Tauber-Kreis zeigen unversteuerte Vapes; Zoll schaltet ein, um Steuerhehlerei zu bekämpfen.

Zoll entdeckt gefährliche Steuerhehlerei: 295 Vapes in Untertürkheim!
Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Heilbronner Zolls hat in einem aktuellen Einsatz in der Region Stuttgart umfangreiche Prüfungen zur Versteuerung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Alkohol und Tabakwaren durchgeführt. Dabei wurden in einem Tabakgeschäft in Untertürkheim 295 unversteuerte Vapes mit insgesamt 6.742 ml Liquids sichergestellt. Der 30-jährige Inhaber des Geschäfts hatte zudem ordnungsgemäß versteuerte Vapes im Verkaufsraum, doch die versteckten Produkte in der Schublade hinter dem Verkaufstresen und im Lager erfüllten nicht die zutreffenden tabaksteuerrechtlichen Vorgaben.
Die gefundene Ware überschritt die zulässige Füllmenge von 2 ml, was zu einem sofortigen Eingreifen der Zollbeamten führte. „Der Geschäftsinhaber muss mit Tabaksteuernachzahlungen sowie straf- und bußgeldrechtlichen Folgen rechnen“, erklärt ein Sprecher des Zolls. Vor Ort wurde zudem ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei eingeleitet. Diese Maßnahmen sind Teil der fortlaufenden Kontrollen, die im Zuständigkeitsbezirk des Hauptzollamts Heilbronn durchgeführt werden, welcher ca. 5.500 Quadratkilometer umfasst und Städte wie Heilbronn, Ludwigsburg sowie den Hohenlohekreis inkludiert.
Erweiterte Zuständigkeiten und Vapes als Tabakersatz
Ab dem 1. Januar 2024 wird die Kontrolleinheit Verkehrswege außerdem für den Rems-Murr-Kreis und den Landkreis Böblingen zuständig sein, was die Überwachung von steuerpflichtigen Waren in diesen Gebieten verstärken wird. Dies geschieht in einem Umfeld, in dem Vapes zunehmend als Substitute für traditionelle Tabakwaren genutzt werden. In einem früheren Einsatz in Crailsheim, am 19. August 2024, wurden über 500 unversteuerte Vapes verschiedener Hersteller festgestellt. Diese waren nicht nur im Verkaufsraum, sondern auch in Lagerräumen und sogar in einem Automaten versteckt.
Die Zollbeamten sicherten in Crailsheim insgesamt knapp 9,5 Liter dieser Produkte und setzten eine Tabaksteuer in Höhe von 1.840 Euro fest. Ähnlich wie im aktuellen Fall in Untertürkheim, wurde ein Steuerstrafverfahren gegen den Inhaber des Geschäfts eingeleitet, da auch hier der Verdacht der Steuerhehlerei bestand. Dies zeigt, dass die Problematik der unversteuerten Vapes ein weitverbreitetes Phänomen ist, das die Behörden ernsthaft angehen müssen, um Marktverzerrungen und Steuerverluste zu verhindern.
Die richtigen Handelspraktiken und die ordnungsgemäße Versteuerung von Tabakwaren und ihren Alternativen sind für die Finanzstabilität und den Verbraucherschutz von zentraler Bedeutung.