Gemeinderat beschließt fünf neue Bauaufträge für unser Dorf!
Gemeinderat beschließt fünf neue Bauaufträge für unser Dorf!
Eschenbach, Schweiz - Der Gemeinderat hat in einer Sitzung mehrere bedeutende Arbeitsvergaben beschlossen, die sowohl Sanierungs- als auch Instandhaltungsmaßnahmen betreffen. Diese Entscheidungen betreffen die Ortschaft Obern sowie umliegende Gemeinden und werfen ein Licht auf die laufenden Bemühungen um die infrastrukturelle Verbesserung der Region.
Ein zentraler Punkt ist die Sanierung der Arvenbüelstrasse, für die ein Auftrag an die Toller Unternehmungen AG aus Eschenbach vergeben wurde. Der Gesamtbetrag für diese Maßnahme beläuft sich auf Fr. 277’777.70 inkl. MWST. Diese Sanierung ist Teil einer umfassenderen Strategie, um die Straßenqualität nachhaltig zu verbessern.
Unterhaltsarbeiten und Mehrfamilienhaus-Sanierung
Zusätzlich zu den Straßenarbeiten plant der Gemeinderat diverse kleinere Unterhaltsarbeiten an Gemeindestraßen der 1. und 2. Klasse. Auch hierfür wurde der Auftrag an die Toller Unternehmungen AG vergeben, mit einem Vergabepreis von Fr. 49’983.15 inkl. MWST.
Ein weiteres Projekt betrifft die Sanierung der Küchen im Mehrfamilienhaus an der Aeschenstrasse 1. Hierfür erhält die Gmür + Braun AG aus Ennenda den Auftrag für Fr. 67’440.85 inkl. MWST.
Auch der Brandschutz forderte die Vergabe eines Auftrags. Die Gallus Hautle AG aus Wittenbach wird mit der Bereitstellung von Brandschutzbekleidung für die Feuerwehr Amden betraut, mit einem Gesamtpreis von Fr. 71’552.60 inkl. MWST.
Schadstoffscreening für öffentliche Gebäude
Zuletzt wurde ein Auftrag an die Gebäudediagnostik Schmid AG aus Zürich zur Durchführung eines Schadstoffscreenings für verschiedene Gebäude im Dorfzentrum, die in öffentlichem Besitz sind, erteilt. Dieser Auftrag hat einen Gesamtwert von Fr. 13’901.65 inkl. MWST.
Die Finanzierung solcher Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen ist oft ein heiß diskutiertes Thema. Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2018, dass Kommunen die Kosten für Straßensanierungen auf Grundstückseigentümer umlegen dürfen. Dies beruht auf dem Kommunalabgabengesetz (KAG), das den Behörden erlaubt, eine Kostenbeteiligung zu fordern, wenn die Verbesserung der Straßenqualität für die Eigentümer von Vorteil ist. Hierbei gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Kosten, die auf die Eigentümer umgelegt werden können, und diese variieren je nach Umfang der Sanierungsarbeiten.
In vielen Fällen müssen die Eigentümer aufgrund der positiven Auswirkungen der Maßnahmen auf deren Grundstücke die entsprechenden Kosten übernehmen. Ein typisches Kostenbeispiel zeigt, dass die Kostenbeteiligungen laut dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer meist zwischen 3 EUR/m² und 50 EUR/m² liegen können, wobei der genaue Betrag von verschiedenen Faktoren abhängt, wie etwa der Art der Straße und der Größe des jeweiligen Grundstücks.
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Ort | Eschenbach, Schweiz |
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