Nürtingen jubelt: Neues Eisenbahngesetz öffnet Türen für Wohnprojekte!
Nürtingen begrüßt die Änderungen des Eisenbahngesetzes, die Flächen für Wohnprojekte freigeben sollen. Entscheidung des Bundestags am 26. Juni 2025.

Nürtingen jubelt: Neues Eisenbahngesetz öffnet Türen für Wohnprojekte!
Am 1. Juli 2025 wurde eine bedeutende Neufassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom Bundestag verabschiedet. Die Verwaltungsspitze in Nürtingen zeigt sich zuversichtlich und hofft auf schnelle Entscheidungen zur Freistellung von Flächen für Bahnzwecke. Ziel ist es, den Wohnungsbau auf diesen Flächen zu fördern, um aktuellen Wohnraummangel zu begegnen. Die geänderte Gesetzgebung kommt nach einer Phase der Proteste von Kommunen, die über die Verschärfungen des AEG Ende 2023 besorgt waren.
Rund 170 Kommunen in ganz Deutschland sind von den Änderungen betroffen, die in der neuen Fassung des AEG festgelegt sind. Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 Änderungen zu Paragraf 23 des AEG beschlossen. In der Abstimmung sprachen sich 305 Abgeordnete dafür aus, während 172 dagegen stimmten, mit 67 Enthaltungen. CDU/CSU und SPD unterstützen die Änderungen, jedoch stimmten AfD und Linksfraktion dagegen, während die Grünen sich der Stimme enthalten haben.
Reform des Bahngrundstücksrechts
Die Änderungen sehen vor, dass Grundstücke, die zuvor für den Bahnbetrieb reserviert waren, nun auch für andere Nutzungen freigegeben werden können, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht. Dies soll die Umwidmung von Flächen erleichtern und Wohnungsbauprojekte fördern. Andererseits bleibt die Möglichkeit zur Reaktivierung von Bahnstrecken bestehen, was bedeutet, dass der Bahnbetriebszweck weiterhin geschützt bleibt.
Die Grünen hatten einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des AEG eingebracht, der eine stärkere gesetzliche Verankerung der bahnpolitischen Ziele und einen klaren Umsetzungsplan zur Regelung des steigenden Flächenbedarfs der Eisenbahn anstrebt. Dieser Vorschlag wurde jedoch abgelehnt. Kritisiert wird zudem die Auslegung des Eisenbahnbundesamts, die den Wohnungsbau auf ehemaligen Bahngrundstücken erschwert.
Komplexität der Regelungen
Die am 1. Juli verabschiedeten Änderungen enthalten auch eine Übergangsregelung, die es erlaubt, Freistellungsverfahren nach der bis zum 29. Dezember 2023 geltenden Rechtslage zu entscheiden. Diese Regelung könnte dazu beitragen, dass lokale Verwaltungen schneller Klarheit über die Nutzung von Flächen erhalten. Gleichzeitig ist es wichtig, dass in der Neubewertung der Flächen das öffentliche Interesse am Bahnbetrieb weiterhin in die Entscheidungsfindung einfließt.
Die gemischten Reaktionen auf die neuen Gesetze zeigen, dass die kommunalen Verwaltungen sowohl Chancen als auch Herausforderungen in der Reform sehen werden. Nürtingens Verwaltungsspitze hofft darauf, die Verbesserungen schnell und effizient umzusetzen, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.