EuGH-Urteil: Airlines müssen auch Vermittlungsgebühren erstatten!
EuGH-Urteil: Airlines müssen bei Flugannullierungen auch Vermittlungsgebühren erstatten – wichtige Klarstellung für Reisende.

EuGH-Urteil: Airlines müssen auch Vermittlungsgebühren erstatten!
Ein aktuelles Gutachten des Generalanwalts Rimvydas Norkus am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat weitreichende Konsequenzen für Fluggesellschaften. Künftig müssen Airlines im Falle einer Annullierung eines Fluges nicht nur den Ticketpreis, sondern auch die an einen Vermittler gezahlte Gebühr erstatten. Dies gilt auch, wenn die Fluggesellschaft die genaue Höhe der Provision nicht kennt. Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits, in dem der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) für die Rechte der Fluggäste eintritt.
Der Streit um die Rückerstattung begann, als Fluggäste der niederländischen Airline KLM Tickets über das Buchungsportal Opodo erwarben. Als KLM die Flüge annullierte, erstattete die Airline lediglich 1.958 Euro, während die Vermittlungsgebühr von Opodo etwa 95,14 Euro betrug. Diese Summe wurde von KLM einbehalten, da die Airline behauptete, es bestehe keine Vereinbarung über die Provision und sie kenne deren Höhe nicht.
Rechtliche Klärung durch den EuGH
Auf Antrag des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Österreich hat der EuGH klargestellt, dass das Unternehmen in der Verantwortung steht. Der Generalanwalt stellte fest, dass die EU-Fluggastrechteverordnung aus dem Jahr 2004 so interpretiert werden muss, dass die Entschädigung bei einer Annullierung auch die Vermittlungsprovision einschließt. Eine Befreiung von dieser Verpflichtung ist nur möglich, wenn die Airline nachweisen kann, dass sie von der Provision nichts wusste und diese auch nicht billigte.
Es wurde ebenfalls festgestellt, dass eine langfristige Geschäftsbeziehung zwischen der Fluggesellschaft und dem Vermittler ausreicht, um die Zustimmung der Airline zur Provisionserhebung zu vermuten. KLM arbeitet seit über einem Jahrzehnt mit Opodo zusammen und es gab einen Vertrag, der Belohnungen basierend auf der Anzahl der verkauften Tickets vorsah.
Verbraucherschutz im Fokus
Das Schlussplädoyer des Generalanwalts wird als ein bedeutsamer Schritt für den Verbraucherschutz in der EU angesehen. Durch die klare Regelung wird sichergestellt, dass Fluggäste ihre Rechte auch bei Ticketkäufen über Online-Plattformen umfassend geltend machen können. Der VKI hat die Ansprüche der Passagiere erfolgreich an KLM herangetragen und sieht in der Entscheidung einen Sieg für die Rechte der Konsumenten.
Die Entscheidung unterstreicht die Verantwortung der Airlines gegenüber ihren Kunden und setzt ein wichtiges Signal für die Transparenz im Ticketvertrieb. Künftig können Fluggäste bei Annullierungen auf die volle Rückerstattung ihrer Kosten vertrauen, was ein gewisses Maß an Sicherheit und Fairness in der Flugbranche gewährleistet. Die gesamte Thematik wird noch weitergehendes juristisches sowie verbraucherpolitisches Interesse hervorrufen, besonders im Hinblick auf zukünftige Geschäftsmodelle im Luftverkehr.