Neue Genossenschaft in Böblingen: Bezahlbarer Wohnraum für alle!

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Die BürgerWohnen Landkreis Böblingen eG fördert preiswerten Wohnraum für Sozialmieter. Herrenberg tritt der Genossenschaft bei.

Die BürgerWohnen Landkreis Böblingen eG fördert preiswerten Wohnraum für Sozialmieter. Herrenberg tritt der Genossenschaft bei.
Die BürgerWohnen Landkreis Böblingen eG fördert preiswerten Wohnraum für Sozialmieter. Herrenberg tritt der Genossenschaft bei.

Neue Genossenschaft in Böblingen: Bezahlbarer Wohnraum für alle!

In Böblingen wird ein neuer Schritt zur Behebung des Wohnraummangels unternommen: Der Gemeinderat hat beschlossen, der Genossenschaft „BürgerWohnen Landkreis Böblingen eG“ beizutreten. Dies wurde von Bodo Philipsen, SPD-Stadtrat in Herrenberg, begrüßt. Mit diesem Beitritt ist Herrenberg die dritte Kommune, die Mitglied dieser Genossenschaft wird und die erste Große Kreisstadt, die diesen Schritt vollzieht. Um die Initiative voranzutreiben, wird ein Grundstück, das früher als Tankstelle genutzt wurde, in Erbpacht an die Genossenschaft übergeben.

Die Genossenschaft hat bereits zwei weitere Mitglieder: Holzgerlingen und Rutesheim. Zudem zeigen auch Nufringen und Schönaich Interesse an einer Mitgliedschaft. Weitere Kommunen wie Mötzingen, Aidlingen und Grafenau haben ebenfalls Interesse signalisiert. Die Genossenschaft richtet sich primär an Sozialmieter, und die Einkommensobergrenzen des Wohnberechtigungsscheins ermöglichen es auch Haushalten mit durchschnittlichem Einkommen, Zugang zu Sozialwohnungen zu bekommen.

Gründung und Finanzierung

Der Landrat Roland Bernhard hat die Gründung der Genossenschaft maßgeblich vorangetrieben. Der Wohnungsmarkt im Landkreis Böblingen ist angespannt: Laut dem Pestel-Institut besteht ein Bedarf von 8.500 Wohnungen, vor allem an bezahlbarem Wohnraum. Aktuell stehen nur 1.540 Sozialmietwohnungen zur Verfügung, und bis 2028 sollen lediglich 80 neue Einheiten hinzukommen.

Die geplanten Mietpreise liegen bei 9,50 Euro pro Quadratmeter, während die Baukosten unter 3.000 Euro pro Quadratmeter gehalten werden sollen. Die Finanzierung erfolgt durch staatliche Fördermittel, eine preiswerte Bauweise und günstige Grundstücke. Geplant ist eine Bauweise mit Holz-Hybrid-Bauten, wobei ein Grundmodell einen Dreispänner (drei Wohnungen pro Etage) vorsieht. Für die Kommunen beträgt der Erbpachtzins nur 1-2 % des Grundstückswertes pro Jahr – im Vergleich zu 3,5 % in der gesamten Region Stuttgart.

Gemeindekosten und Planung

Eine wesentliche Eigenschaft der Genossenschaft ist, dass sie weniger Gewinne abwerfen soll, um die Kommunalhaushalte zu entlasten. Die Kommunen müssen einen Pflichtanteil in Höhe von 20.000 Euro investieren. Die Gründung der Genossenschaft wird für den Herbst anvisiert. Der Kreistag hat bereits 500.000 Euro für die ersten Planungen zur Verfügung gestellt, während der Kreis insgesamt 4,2 Millionen Euro für die Genossenschaft bereitstellt. Zudem werden KfW-Darlehen die Finanzierung unterstützen.

Um die Verwaltungsstrukturen effizient zu gestalten, sind bei der BürgerWohnen nur 1,5 Stellen für die Verwaltung eingeplant. Im Vergleich dazu gibt es bereits positive Erfahrungen mit der Bürgergenossenschaft Wohnen im Kreis Ludwigsburg, die seit 2022 erfolgreich Sozialwohnungen errichtet. Diese neuen Entwicklungen in Böblingen könnten als Vorbild für andere Regionen dienen und einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Wohnsituation in der Region leisten.

Einkommensgrenzen für Wohnungssuchende

Für Interessenten an einer Wohnung gelten spezifische Einkommensgrenzen. Das Jahreseinkommen wird für jede Person im Haushalt gesondert berechnet. Hierbei fließen verschiedene Einkommensarten ein, darunter:

  • Bruttojahresverdienst abzüglich steuerlich anerkannter Werbungskosten
  • Steuerlich anerkannter Gewinn bei selbständiger Tätigkeit
  • Überschüsse aus Vermietung und Pacht
  • Renten und Pensionen abzüglich Werbungskosten
  • Steuerfreie Einkünfte wie Arbeitslosengeld und Bürgergeld

Zusätzlich wird das Jahreseinkommen von Alleinerziehenden um einen steuerlichen Entlastungsbetrag gemindert, sofern im Haushalt ein Kind lebt, für das ein Freibetrag oder Kindergeld zusteht.

Die neuen Maßnahmen im Landkreis Böblingen zeigen, dass durch Zusammenarbeit und innovative Lösungen bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann, um den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden.

Für weitere Details zu den Einkommensgrenzen von Wohnungssuchenden wird auf die Webseite der Stadt Böblingen Böblingen.de verwiesen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die geplante Genossenschaft „BürgerWohnen Landkreis Böblingen eG“ einen wichtigen Schritt in Richtung bezahlbarem Wohnraum darstellt und eine vielversprechende Antwort auf die Herausforderungen des Wohnungsmarktes im Landkreis sein könnte, wie Staatsanzeiger.de bereits berichtete.