Gülle-Streit in Freyung: Richter schlichtet jahrelangen Nachbarschaftskonflikt

Im Landkreis Freyung-Grafenau klagte ein Ehepaar wegen Güllegestank gegen einen Landwirt. Der Streit endete mit einem Vergleich.
Im Landkreis Freyung-Grafenau klagte ein Ehepaar wegen Güllegestank gegen einen Landwirt. Der Streit endete mit einem Vergleich. (Symbolbild/MS)

Gülle-Streit in Freyung: Richter schlichtet jahrelangen Nachbarschaftskonflikt

Grafenau, Deutschland - Im Landkreis Freyung-Grafenau, gelegen in Niederbayern, hat ein langwieriger Nachbarschaftsstreit um Güllgeruch nun ein Ende gefunden. Ein Ehepaar hatte Klage erhoben, da sie erhebliche Beeinträchtigungen durch den Geruch von Gülle erlitten. Die Kläger berichteten in ihrer Klage von Atemproblemen, der Unmöglichkeit, Fenster zu öffnen, und einer allgemein beeinträchtigten Wohnqualität. Der Streit zwischen den Parteien erstreckte sich über mehrere Jahre und erreichte nun das Landgericht Passau, wo am Dienstag die Hauptverhandlung hätte stattfinden sollen. Diese wurde jedoch aufgrund eines Vergleichs zwischen den Parteien abgesagt. Wochenblatt DLV berichtet, dass die Landwirte sich bereit erklärten, dem Ehepaar zukünftig Bescheid zu geben, bevor sie Gülle ausfahren.

Das Ehepaar hatte insbesondere kritisiert, dass während heißen und regenlosen Tagen Gülle ausgebracht wurde, was die Geruchsbelastung erheblich verstärkt hatte. Zudem wurde die Nichteinhaltung der ab 2025 geltenden emissionsmindernden Ausbringung von flüssiger organischer Düngung angeprangert. Die Klägerin ist aufgrund der Geruchsbelästigung sogar in medizinischer Behandlung, sie forderte zudem, dass Düngungsarbeiten nur an maximal zwei Tagen im Monat und unter bestimmten Wetterbedingungen stattfinden dürften.

Hintergründe zu Geruchsbelästigungen

Diese konfliktbeladenen Situationen zwischen Landwirten und Anwohnern sind nicht unüblich, besonders in ländlichen Regionen. Ecovis erläutert, dass häufige Streitigkeiten um Geruchsbelastungen, landwirtschaftliche Geräusche und Immissionen auftreten, da ein Rückgang aktiver landwirtschaftlicher Betriebe zu einer Konzentration der Produktion führt. Dadurch steigt die Tierzahl auf den verbleibenden Höfen, was zu einer erhöhten Geruchsbelastung für Anwohner führt.

Ein Beispiel hierfür ist der Genehmigungsprozess für eine Ferkelzuchtanlage, die nur 160 Meter von einem Fotoatelier entfernt geplant war, wo die Inhaber eine Geruchsbelastung von 34,7 Prozent der Jahresstunden ausgesetzt gewesen wären. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Schaffung solcher Anlagen zulässig sei, solange sie keine schädlichen Umwelteinwirkungen verursachen, einschließlich erheblicher Geruchsbelästigung. Diese gesetzlichen Regelungen sind jedoch oftmals vage, da nicht klar definiert ist, was „erheblich“ bedeutet. Die Zumutbarkeitsgrenze wird von den Gerichten im Einzelfall bestimmt.

Rechtliche Klarheit und Herausforderungen

Das Thema Geruchsimmissionen ist bereits seit einigen Jahren ein heiß diskutiertes Thema vor Gericht. GVW hebt hervor, dass im Rahmen der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) bestimmte Immissionswerte festgelegt werden. In Wohn- und Mischgebieten sind maximal 10% der Jahresstunden für landwirtschaftliche Gerüche erlaubt, während in Gewerbe- und Industriegebieten bis zu 15% toleriert werden. In Außenbereichen können je nach Einzelfall sogar bis zu 25% zulässig sein.

Die Praxis zeigt, dass Landwirte oft im Vorteil sind, was die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb solcher Anlagen betrifft. Anwohner müssen oftmals in Kauf nehmen, dass es im ländlichen Raum nach Landwirtschaft riecht, was bei der Abwägung zwischen Landwirtschaft und Wohnbebauung regelmäßig zu Ungunsten der Anwohner entschieden wird. Gerichte stellen klar, dass Eigenbelastungen bei der Beurteilung von Gesamtbelastungen nicht berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass Nachbarn, die ebenfalls Tierhaltung betreiben, geringere Schutzansprüche haben und höhere Immissionen ertragen müssen.

Die aktuellen Entwicklungen im Landkreis Freyung-Grafenau zeigen, wie wichtig es ist, dass sowohl Landwirte als auch Anwohner im Dialog stehen und Lösungen finden, die für alle Parteien akzeptabel sind. Der persönliche Kontakt und die Kommunikation können helfen, weitreichende gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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OrtGrafenau, Deutschland
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