Sicht frei! Eigentümer aufgefordert: Hecken zurückschneiden für Sicherheit!

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Die Baudirektion erinnert Grundstückseigentümer in Altdorf an Rückschnittspflichten von Hecken und Bäumen zur Verkehrssicherheit bis August 2025.

Die Baudirektion erinnert Grundstückseigentümer in Altdorf an Rückschnittspflichten von Hecken und Bäumen zur Verkehrssicherheit bis August 2025.
Die Baudirektion erinnert Grundstückseigentümer in Altdorf an Rückschnittspflichten von Hecken und Bäumen zur Verkehrssicherheit bis August 2025.

Sicht frei! Eigentümer aufgefordert: Hecken zurückschneiden für Sicherheit!

Im Juli 2025 erinnert die Baudirektion alle Grundeigentümer im Kanton Uri an ihre Verantwortung bezüglich der Pflege von Bäumen und Hecken entlang von Straßen und Trottoirs. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist elementar für die Verkehrssicherheit aller Beteiligten, einschließlich Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger. Laut der Mitteilung von Polizei Schweiz dürfen Bepflanzungen den Verkehr nicht behindern oder gefährden.

Nach dem kantonalen Planungs- und Baugesetz ist es erforderlich, dass Bäume, Sträucher und Hecken jederzeit so geschnitten werden, dass die Übersicht auf Straßen und Trottoirs sowie die Sichtweite an Bushaltestellen nicht eingeschränkt wird. Besonders während der Vegetationszeit ist häufiges Trimmen notwendig, um die Sichtverhältnisse zu gewährleisten.

Verpflichtungen für Grundeigentümer

Für den Rückschnitt sind die Grundeigentümer verantwortlich. Dabei müssen einige wichtige Punkte beachtet werden:

  • Sichtbereich von Ausfahrten, Straßeneinmündungen und Bushaltestellen: Pflanzen dürfen eine Höhe von höchstens 60 cm ab Straße nicht überschreiten.
  • Lebende Hecken, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht in die Straße oder das Trottoir hineinragen.
  • Bäume müssen überragende Äste im Fahrbahnbereich auf eine Höhe von 4,50 m und bei Trottoirs auf 2,50 m stutzen.

Ferner ist sicherzustellen, dass Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenbeleuchtung nicht durch das Geäst beeinträchtigt werden. Auch die Abstandsregelungen zu öffentlichen Straßen sind zu beachten. So benötigen Bäume und Einfriedungen einen Abstand von mindestens 60 cm zu Gemeindestraßen und unterschiedliche Abstände zu Kantonsstraßen je nach Höhe der Einfriedung.

Fristen und Kontrollen

Die Baudirektion appelliert an die Grundeigentümer, ihre Arbeiten bis Ende August 2025 abzuschließen. Die Mitteilung von Amtliche Nachrichten weist darauf hin, dass nach dem Rückschnitt Kontrollmaßnahmen an den Straßenzügen durchgeführt werden. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften werden die Grundstückseigentümer entsprechend informiert.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einhaltung dieser Regelungen nicht nur gesetzlich erforderlich ist, sondern auch zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beitragen kann. Eigentümer sind damit aufgerufen, aktiv zur Verkehrssicherheit im Kanton Uri beizutragen.