Der Urner Landrat genehmigt 250.000 Franken für neuen Personenlift!

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Kanton Uri genehmigt 250.000 Franken für Personenlift im Altdorfer Bahnhof, um den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Kanton Uri genehmigt 250.000 Franken für Personenlift im Altdorfer Bahnhof, um den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Kanton Uri genehmigt 250.000 Franken für Personenlift im Altdorfer Bahnhof, um den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Der Urner Landrat genehmigt 250.000 Franken für neuen Personenlift!

Am 18. Juni 2025 hat der Urner Landrat in einer entscheidenden Sitzung mit 57 zu 5 Stimmen den Kredit von 250.000 Franken für den Einbau eines Personenlifts im Kantonsbahnhof Altdorf bewilligt. Der Antrag kam vom Regierungsrat und stieß auf breite Unterstützung. Ziel des Projekts ist es, älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderungen den Zugang zur Unterführung und zu den Perrons erheblich zu erleichtern. Marco Roeleven, ein ehemaliger Landrat, dankte im Namen der Behinderten- und Altersorganisationen für diese wichtige Entscheidung, die zur Verbesserung der Mobilität beiträgt, so berichtet die Urner Zeitung.

Die Gesamtkosten des Liftprojekts belaufen sich auf 800.000 Franken. Die Finanzierung wird durch mehrere Institutionen sichergestellt: Neben dem Landrat beteiligt sich die Korporation Uri mit weiteren 250.000 Franken, während die Gemeinde Altdorf und die Urner Kantonalbank jeweils 150.000 Franken zur Verfügung stellen. Der Kanton wird zudem Eigentümer des Lifts und trägt die Betriebskosten, eine Entscheidung, die in der Landratssitzung auch kritisch hinterfragt wurde. Ein FDP-Sprecher lobte die gesenkte Gesamtkostenquote, die um zehn Prozent reduziert werden konnte, was die finanzielle Belastung für die beteiligten Einrichtungen verringert, wie Swissinfo berichtet.

Hintergrund und Kontext der Entscheidung

Das Anliegen, die Situation für Rollstuhlfahrer im Kantonsbahnhof zu verbessern, wurde bereits 2023 vom Landrat in die Wege geleitet. Allerdings wurde ein erster Kreditantrag im Jahr 2024 abgelehnt, da er als zu hoch erachtet wurde. Vor dem Hintergrund, dass Eltern mit Kinderwagen und Reisende mit Koffern derzeit eine lange Wendelrampe nutzen müssen, um den Bahnhof barrierefrei zu erreichen, ist die Einführung des Lifts dringend erforderlich. Diese Situation wurde bereits kurz nach der Eröffnung des Bahnhofs im Jahr 2021 kritisiert, was den Handlungsbedarf deutlich unterstreicht.

Kritische Stimmen in der Sitzung forderten, die SBB zur Mitverantwortung zu ziehen, da sie in diesem Bereich auch einen Einfluss auf die Betriebskosten haben sollten. Die Diskussion über die Zukunft des Lifts und mögliche Erneuerungskosten steht ebenfalls im Raum, sodass die Planung langfristig gedacht werden muss. Dies wurde von verschiedenen Landratsmitgliedern angesprochen, sie äußerten den Wunsch, dass das Anliegen nicht weiter hinausgezögert wird.

Zusammenfassend zeigt die Entscheidung des Urner Landrates einen wichtigen Schritt in Richtung einer barrierefreieren Gestaltung des öffentlichen Verkehrs, der nicht nur der Mobilität vieler Menschen zugutekommt, sondern auch die gesellschaftliche Inklusion fördert.