Gäubahn-Drama: VGH lehnt Baustopp ab – Was bedeutet das für Reisende?

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Der VGH Baden-Württemberg lehnt den Eilantrag der DUH ab, der Baustopp der unterbrochenen Gäubahn wegen Stuttgart 21 fordert.

Der VGH Baden-Württemberg lehnt den Eilantrag der DUH ab, der Baustopp der unterbrochenen Gäubahn wegen Stuttgart 21 fordert.
Der VGH Baden-Württemberg lehnt den Eilantrag der DUH ab, der Baustopp der unterbrochenen Gäubahn wegen Stuttgart 21 fordert.

Gäubahn-Drama: VGH lehnt Baustopp ab – Was bedeutet das für Reisende?

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgelehnt, der sich gegen die geplante Unterbrechung der Gäubahn im Rahmen des Projekts Stuttgart 21 richtete. Der Eilantrag, der am 4. März 2025 gestellt wurde, zielte auf einen vorläufigen Baustopp der Gäubahntrasse ab, um eine ausreichende Prüfung der klimatischen Auswirkungen und der langfristigen Unterbrechung der Bahnverbindung sicherzustellen. Am 10. Juni 2025 wurde der Beschluss veröffentlicht, in dem der VGH eine rechtlich getrennte Betrachtung der verschiedenen Planfeststellungsabschnitte mahnt und keine entscheidungsrelevante Änderung der Sachlage sieht. Der Eilantrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der Eingriff in den Bahndamm weiterhin notwendig sei, um die neue S-Bahn-Strecke zu errichten.

Hintergrund des Eilantrags ist die Planung der DB InfraGO, die vorsehen, dass die Gäubahnzüge in Stuttgart-Vaihingen enden. Reisende, die zur Stuttgarter Innenstadt möchten, müssen auf die S-Bahn umsteigen. Zukünftig soll die Gäubahn erst nach Fertigstellung des Pfaffensteigtunnels, frühestens 2032, wieder direkt zum Stuttgarter Hauptbahnhof fahren. In diesem Zusammenhang forderte die DUH, dass die Deutsche Bahn keine baulichen Änderungen an der Gäubahntrasse bis zur Entscheidung über den Antrag auf teilweisen Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses vornehmen solle.
Recht und Politik berichtet, dass die anhaltende Unterbrechung zu wesentlichen Herausforderungen für die Bahnnutzer führt, insbesondere angesichts fehlender rechtlicher Standards und Finanzierung für den Pfaffensteigtunnel.

Die Forderungen der Deutschen Umwelthilfe

Die DUH argumentiert, dass die Abtrennung der Gäubahn vom Stuttgarter Bahnhof bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren gerichtlich untersagt werden müsse. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußert Bedenken, allen voran, dass die Deutsche Bahn „vollendete Tatsachen“ schaffen könnte, während der Kopfbahnhof weiterhin im Doppelbetrieb zum Tiefbahnhof bleibt. Die Gäubahn, eine 146 Jahre alte Bahnmagistrale, verbindet Städte wie Mailand, Zürich, Singen und Stuttgart und ist somit von erheblicher regionaler Bedeutung.

Die DUH hat in ihrer Pressemitteilung klargestellt, dass sie die Abtrennung der Gäubahn im April 2026 als überflüssig erachtet, da es derzeit noch keine gesicherten Planungen oder erforderliche Finanzierungen für den Pfaffensteigtunnel gibt. Dies wird durch die Tatsache untermauert, dass am 13. Februar 2025 das Stuttgarter Verwaltungsgericht entschied, dass die Planfeststellungsbeschlüsse für Stuttgart 21 keine zeitlichen Beschränkungen für die Unterbrechung der Gäubahn beinhalten. Diese Informationen wurden durch den Rechtsanwalt der DUH, Remo Klinger, untermauert, der die Rechtmäßigkeit der geplanten Unterbrechung in Frage stellt.

Die Entscheidung des VGH, die durch das Aktenzeichen 5 S 385/25 dokumentiert ist, bleibt damit unanfechtbar. Die DUH wird weiterhin gegen die Abtrennung der Gäubahn vorgehen und hofft, den gerichtlichen Schutz für die Bahnnutzer zu erhalten, bis eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache getroffen worden ist.
Deutsche Umwelthilfe hebt hervor, dass der Süden Baden-Württembergs, die Schweiz und Norditalien nicht vom Stuttgarter Bahnknoten abgetrennt werden sollten, um die Mobilität und die Anbindung der Regionen langfristig zu sichern.