Bürgermeisterwahl in Oberstenfeld: Frist endet bald – Jetzt bewerben!

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Am 15. September 2025 endet die Frist für die Bürgermeisterwahl in Oberstenfeld. Der Wahltermin ist der 12. Oktober 2025.

Am 15. September 2025 endet die Frist für die Bürgermeisterwahl in Oberstenfeld. Der Wahltermin ist der 12. Oktober 2025.
Am 15. September 2025 endet die Frist für die Bürgermeisterwahl in Oberstenfeld. Der Wahltermin ist der 12. Oktober 2025.

Bürgermeisterwahl in Oberstenfeld: Frist endet bald – Jetzt bewerben!

In der Gemeinde Oberstenfeld im Landkreis Ludwigsburg steht die Wahl eines neuen Bürgermeisters (m/w/d) bevor. Diese Entscheidung fällt am Sonntag, dem 12. Oktober 2025. Die Bewerbungsfrist endet am heutigen Tag, 15. September 2025, um 18:00 Uhr. Die Bürgermeisterstelle wird im Staatsanzeiger und im Mitteilungsblatt der Gemeinde ausgeschrieben, und Interessierte können sich bereits seit dem 2. August bewerben. Sollte keine Entscheidung im ersten Wahlgang fallen, findet am 9. November eine Stichwahl statt, um den Nachfolger von Markus Kleemann zu bestimmen, der kürzlich zum Oberbürgermeister von Sindelfingen gewählt wurde und sein Amt am 1. August antreten wird, nachdem er zehn Jahre lang das Amt in Oberstenfeld innehatte.

Die Gemeinde Oberstenfeld, bekannt für ihr Wahrzeichen, die Burg Lichtenberg, bietet eine spannende Wahlperiode an. Der neue Bürgermeister wird eine Amtszeit von acht Jahren antreten, die mit Herausforderungen und Chancen für die Zukunft der Gemeinde verbunden sein wird.

Öffentliche Kandidatenvorstellungen

Um den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit zu geben, die Kandidaten kennenzulernen, sind drei öffentliche Bewerbervorstellungen geplant:

  • 26. September um 19 Uhr im Dorfhaus Prevorst
  • 29. September um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle Gronau
  • 1. Oktober ab 19 Uhr im Bürgerhaus Oberstenfeld

Der Gemeindewahlausschuss wird den Ablauf dieser Veranstaltungen regeln, um einen informierten Wahlprozess zu gewährleisten.

Rahmenbedingungen der Wahl

Die Rahmenbedingungen für die Wahl sind in Deutschland klar geregelt. Die Kommunalwahlen, zu denen auch die Wahl der Bürgermeister gehören, sind in Artikel 28, Absatz 1 des Grundgesetzes verankert. Dieser Artikel fordert eine Vertretung des Volkes durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen. An den Wahlen dürfen auch Unionsbürger teilnehmen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Laut bpb.de umfasst das Kommunalsystem verschiedene Modelle, wobei die süddeutsche Bürgermeisterverfassung, die eine Direktwahl der Bürgermeister vorsieht, am häufigsten anzutreffen ist.

Die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen ist im Durchschnitt niedriger als bei Landtags- oder Bundestagswahlen. Dennoch ist das Interesse an lokalen Themen und Kandidaten hoch, was sich in einem oft sach- und projektorientierten Wahlverhalten der Wähler niederschlägt.

Die Gemeinde Oberstenfeld hat also in den kommenden Wochen eine Schlüsselphase ihrer politischen Gestaltung vor sich, die sowohl für die neuen Bewerber als auch für die Wähler von großer Bedeutung ist. Weitere Informationen zur Stelle sind auf der Website der Gemeinde Oberstenfeld verfügbar.