Fellbach: Betrunkene Autofahrerin mit über 2 Promille gestoppt!
Polizei kontrolliert betrunkene Autofahrerin in Fellbach mit über zwei Promille am Steuer. Führerschein beschlagnahmt.

Fellbach: Betrunkene Autofahrerin mit über 2 Promille gestoppt!
Am Montagabend, dem 16. Juni 2025, kontrollierte die Polizei in Fellbach gegen 18:30 Uhr eine Autofahrerin auf der Schorndorfer Straße. Der Anlass dieser Kontrolle war die unsichere Fahrweise der Frau, die in einem Audi unterwegs war. Bei der Überprüfung stellte die Polizei einen deutlichen Alkoholgeruch fest, was zu einem Atemalkoholtest führte. Der Test ergab einen Wert von über zwei Promille, sodass den Beamten eine Blutprobe entnommen und der Führerschein der Fahrerin beschlagnahmt wurde. Ziel dieser Maßnahmen war es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und alkoholbedingte Gefahren zu minimieren. ZVW berichtet, dass ….
Ein so hoher Promillewert hat gravierende rechtliche Konsequenzen. Fällt der Alkoholtest auf über 1,6 Promille, wird in Deutschland nicht nur die Fahrerlaubnis entzogen, sondern auch ein Verfahren zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) eingeleitet. Diese Maßnahme ist für die Betroffenen in der Regel mit einem hohen emotionalen und finanziellen Aufwand verbunden. Anwalt.de erklärt die rechtlichen Folgen ausführlich.
Folgen und Maßnahmen bei Alkohol am Steuer
Die rechtlichen Folgen einer Fahrzeugführung unter Alkoholeinfluss sind umfassend. Bei einem Wert von über 1,6 Promille ist nicht nur die Entziehung der Fahrerlaubnis die Strafe, sondern auch eine mögliche Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe kann verhängt werden. Zudem sind in der Regel Punkte in Flensburg die Folge, was den Fahrverboten und der MPU-Anordnung Vorschub leistet. Grundsätzlich können die Rechtsfolgen wie folgt kategorisiert werden:
- 0,5 – 1,09 Promille: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot für Ersttäter.
- 1,1 – 1,59 Promille: Geldstrafe/Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg.
- Ab 1,6 Promille: Zugehörige Geldstrafe/Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg und MPU nach Ablauf der Sperrfrist.
Die MPU erfordert oft eine Abstinenz von Alkohol für eine gewisse Zeit. Diese kann je nach Einzelfall und behandelnden Verkehrspsychologen variieren, wobei oftmals Nachweise über die Abstinenz erbracht werden müssen. Ein hoher Promillewert wie bei der betroffenen Frau in Fellbach führt in der Regel zum Verlust des Führerscheins und kann mehrere Monate bis Jahre in Anspruch nehmen.
Insgesamt zeigt dieser Vorfall, wie ernst die deutschen Verkehrsbehörden Alkohol am Steuer nehmen und welche weitreichenden Konsequenzen sich aus einem solchen Vergehen ergeben können. Es empfiehlt sich daher für alle Verkehrsteilnehmer, verantwortungsbewusst mit Alkohol umzugehen und gegebenenfalls alternative Transportmöglichkeiten zu wählen, um sich und andere im Straßenverkehr zu schützen.