76-Jähriger rast aus Waschstraße – 7.000 Euro Schaden in Ulm!

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Ein 76-jähriger Mann ist in Ulm aus einer Autowaschanlage gerast und prallte gegen eine Hauswand. Polizei ermittelt.

Ein 76-jähriger Mann ist in Ulm aus einer Autowaschanlage gerast und prallte gegen eine Hauswand. Polizei ermittelt.
Ein 76-jähriger Mann ist in Ulm aus einer Autowaschanlage gerast und prallte gegen eine Hauswand. Polizei ermittelt.

76-Jähriger rast aus Waschstraße – 7.000 Euro Schaden in Ulm!

Ein ungewöhnlicher Vorfall ereignete sich am Dienstag in Ulm, als ein 76-jähriger Mann mit seinem Auto aus einer Autowaschanlage raste und gegen eine gegenüberliegende Hauswand prallte. Berichten der Stuttgarter Nachrichten zufolge beschleunigte der Fahrer nach dem Passieren der ersten Station der Waschstraße und konnte die Kontrolle über sein Fahrzeug nicht zurückgewinnen. Glücklicherweise konnte ein Mitarbeiter der Waschanlage in letzter Sekunde in Sicherheit springen, sodass keine Verletzten zu beklagen sind.

Der Sachschaden, der durch den Aufprall verursacht wurde, beläuft sich auf etwa 7.000 Euro. Die Polizei hat inzwischen die Ermittlungen wegen Straßenverkehrsgefährdung aufgenommen und den Führerschein des Mannes beschlagnahmt. Die Umstände des Vorfalls werfen Fragen zur Verantwortung in Waschstraßen auf.

Haftungsfragen bei Waschvorgängen

Ein Bericht von kfz-betrieb beleuchtet die Haftung in solchen Situationen. Demnach tragen die Betreiber von Waschanlagen die Verantwortung für Schäden an serienmäßigen Fahrzeugen, sofern diese ordnungsgemäß ausgestattet sind. Autofahrer haften hingegen für eigene Fahrfehler, auch wenn der Betreiber eine Teilschuld tragen könnte, wie in einem Fall, in dem ein Fahrer 30% des Schadens übernehmen musste, weil er sein Fahrzeug nicht schnell genug in Gang brachte.

In automatisierten Waschstraßen kann das Fehlverhalten des Fahrers die Haftung des Betreibers beeinflussen. So entschied ein Gericht, dass ein Fahrer, der mit einem Trocknungsgebläse kollidierte, selbst für die Kosten aufkommen musste, da er den Betreiber nicht verantwortlich machen konnte. Wurde der Schaden jedoch in einer Waschbox verursacht, ist der Betreiber in der Regel haftbar, weil der Fahrer weniger Einfluss hat.

Ein wichtiges Urteil des Landgerichts Hannover stellte zudem fest, dass Betreiber für Schäden haften müssen, wenn sie keine entsprechenden Schutzhüllen für Fahrzeuge bereitstellen. Auch bei Nutzungsausfällen aufgrund von Schäden in der Waschanlage können Betreiber verpflichtet werden, Entschädigungen zu zahlen.

Die Vorkommnisse in Ulm und die damit verbundenen Haftungsfragen machen deutlich, wie wichtig Sicherheitsstandards und korrekte Informationen für Kunden sind. Betreiber müssen Kunden über mögliche Gefahren informieren und sicherstellen, dass ihre Einrichtungen Sicherheitsstandards einhalten. Um Schäden zu vermeiden, sollten Autofahrer die Betriebsanleitungen befolgen und den Zustand ihres Fahrzeugs vor und nach der Wäsche dokumentieren.